Ehemalige Landis & Gyr-Fabrik ist ein Baudenkmal
Ehemalige Landis & Gyr-Fabrik ist ein Baudenkmal

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Mittwoch, 29. August 2007
Ehemalige Landis & Gyr-Fabrik ist ein Baudenkmal
Der Regierungsrat des Kantons Zug stellt das Industrie-Ensemble an der Hofstrasse in Zug unter Schutz.
Abklärungen haben gezeigt, dass sich diese Massnahme nicht nur aus kulturhistorischer Sicht aufdrängt. Auch städtebauliche und ökonomische Überlegungen sprechen für die Erhaltung von Shedhalle und Hochbau auf dem Theilerhausareal.
Kommentar Direktion des Innern
Kantonale Denkmalpfleger Georg Frey
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georg.frey@di.zg.ch