Stimmrechtsbeschwerde
Montag, 25. Februar 2008
Entscheid zur Einsetzung einer Untersuchungskommission aufgehoben
Der Regierungsrat hat am 19. Februar 2008 den Entscheid der Gemeinde-versammlung von Risch zur Einsetzung einer Untersuchungskommission aufgehoben. Die einzusetzende Kommission hätte das Anstellungsverfahren des Rektors der Schule Risch beleuchten sollen. Der Regierungsrat hält dazu fest, dass im Rahmen von Interpellationsantworten keine Anträge gestellt werden können. Der damalige Ordnungsantrag zur Einsetzung der Kommission war daher unzulässig und hätte von der Leitung der Gemeindeversammlung zurückgewiesen werden müssen.
An der Gemeindeversammlung von Risch am 27. November 2007 beantwortete der Gemeinderat eine von Gleis 3 Alternative Risch eingereichte Interpellation zu "Strukturen und Klima an der Gemeindeverwaltung Risch". Anlässlich der darauf folgenden Diskussion stellte ein Stimmberechtigter den "Ordnungsantrag" auf Einsetzung einer dreiköpfigen Untersuchungskommission. Diese hätte das Verfahren zur Anstellung des Rektors der Schule unter die Lupe nehmen und einen Bericht zuhanden der Gemeindeversammlung erstellen sollen. Dieser Antrag wurde von den Stimmberechtigten im ersten Anlauf knapp verworfen, bei der Wiederholung der Abstimmung (diesmal ohne Beteilung des Gemeinderates) dann mit 106 zu 94 Stimmen gutgeheissen. Am 30. November 2007 reichte die FDP Risch Rotkreuz eine Stimmrechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat ein.
Der Regierungsrat hat den Beschluss der Gemeindeversammlung Risch aufgehoben und hält dazu in seinem Entscheid fest, dass es auf Grund der gemeinderechtlichen Vorschriften unzulässig ist, zur Interpellationsantwort eine Beschlussfassung zu beantragen. Sachanträge können nur zu Geschäften gestellt werden, die für die Gemeindeversammlung traktandiert und vom Gemeinderat vorberaten worden sind. Es nützt auch nichts, dass der Antrag im Verlaufe der Versammlung als "Ordnungsantrag" bezeichnet wurde. Ordnungsanträge können zum Verfahren (bspw. auf Änderung der Reihenfolge der Traktanden oder Abbruch der Diskussion) an der Gemeinde-versammlung gestellt werden. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission kann jedoch niemals Gegenstand eines Ordnungsantrags sein. Die Leitung der Gemeindeversammlung hätte deshalb den vorliegend in Frage stehenden Antrag nicht zur Abstimmung zulassen sondern unmittelbar nach der Antragstellung zurückweisen müssen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 37 14 ab 14.00 Uhr
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