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Medienmitteilung: Teilrevision Verordnung über die Fischerei

Medienmitteilung: Teilrevision Verordnung über die Fischerei

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Zug, 3. Oktober 2008 


MEDIENMITTEILUNG 

Teilrevision der Verordnung über die Fischerei
(Fischereiverordnung; BGS 933.21)
 

Neu Sportfischer-Brevet 

Am 23. September hat der Regierungsrat die Teilrevision der Fischereiverordnung beschlossen. Zahlreiche notwendige Anpassungen an die geänderten Bundesvorgaben werden nun vollzogen. Diese haben konkrete Auswirkungen auf die Fischerinnen und Fischer an Zuger Gewässern.

Ein Teil der Staatsaufgabenreform wird nun im Amt für Fischerei und Jagd der Direktion des Innern umgesetzt. Zahlreiche inhaltliche und organisatorische Neuerungen kommen auf die rund 3'000 aktiven Fischerinnen und Fischer an Zuger Gewässern zu. Ab kommendem Jahr gibt es eine obligatorische Ausbildungspflicht für die Fischerei. Dies ist die markanteste Neuerung im Fischereiwesen schweizweit. Ohne Nachweis der Sachkunde können künftig nur noch Kurzzeitpatente erworben werden. Mit diesem Kurzzeitpatent darf nur mit limitierten Mitteln und Gerätschaften gefischt werden. Bereits die Hälfte aller regelmässigen Fischerei-Patentinhabenden haben schon freiwillig und vorsorglich die entsprechende Ausbildung gemacht. Es handelt sich dabei um das „Sportfischer-Brevet“. 

Die Einführung dieser obligatorischen Ausbildung zusammen mit weiteren inhaltlichen
Neuerungen beim Angelfischen gehen auf Forderungen des Tierschutzes zurück. Das
Verbot lebende Köderfische zu verwenden, der limitierte Einsatz von Angelhaken mit
Widerhaken und neue Bestimmungen zum tiergerechten Hältern oder Töten der
gefangenen Fische sind Bestrebungen, einen schonenderen Umgang mit der Kreatur
Fisch zu erreichen. 

Die Gebührenerhöhung ist eine Massnahme aus dem Massnahmenkatalog der Staatsaufgabenreform. Sie hebt die Patentpreise auf ein marktgerechtes und
zeitgemässes Niveau an. In absoluten Zahlen sind die Gebührenerhöhungen markant. Im Vergleich zum übrigen finanziellen Aufwand für die Fischereiausübung bleiben sie jedoch weiterhin gering. 

"Als erstes wird das Amt für Fischerei und Jagd der Direktion des Innern die Fischerinnen und Fischer über diese Neuerungen informieren und aufklären." teilt Frau Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard mit. "Konkret müssen die Patent-ausgabestellen und die Fischereiaufsicht diese komplexen Neuerungen umsetzen. Von Vorteil dürfte für alle Beteiligten dabei sein, dass Fischer und Fischerinnen als geduldige Menschen gelten."

Die Änderungen treten per 1. Januar 2009 in Kraft.

Direktion des Innern 

Bei Fragen:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin                        Tel. 041 728 24 30

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Typ Titel Dokumentart
Medienmitteilung: Teilrevision Verordnung über die Fischere Informationsblatt

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