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"Erweiterung Chinderhuus" in Cham - Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen

"Erweiterung Chinderhuus" in Cham - Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen

Mittwoch, 28. März 2007
"Erweiterung Chinderhuus" in Cham - Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen

An der Einwohnergemeindeversammlung Cham vom 19. Juni 2006 wurde unter anderem der "Erweiterung Chinderhuus" zugestimmt. In der Folge erhob ein Stimmberechtigter der Einwohnergemeinde Cham bezüglich der Vorbereitung der Abstimmung zu diesem Projekt Stimmrechtsbeschwerde, die der Regierungsrat gutgeheissen hat.

Der geplante Neubau des "Chinderhuuses" sollte an der Rigistrasse 6 in Cham auf gemeinde-eigenem Land errichtet werden. Das Gebiet ist gemäss Zonenplan der Einwohnergemeinde Cham mit Bebauungsplanpflicht belegt. Das bedeutet, dass Neubauten innerhalb solcher Flächen nur im Rahmen eines Bebauungsplans erstellt werden dürfen. Der Beschwerdeführer machte nun geltend, dass für die "Erweiterung Chinderhuus" kein Bebauungsplan existiere und die Abstimmungsvorlage diesbezüglich unvollständig gewesen sei.

Mit Beschluss vom 20. März 2007 hat der Regierungsrat die Beschwerde aufgrund dieses erheblichen Verfahrensmangels gutgeheissen. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass der Gemeinderat in der Abstimmungsvorlage bezüglich der "Erweiterung Chinderhuus" die bau- und planungsrechtlichen Aspekte nur ungenügend dargelegt habe. Weder in den Abstimmungsunterlagen noch an der Gemeindeversammlung sei erläutert worden, weshalb im konkreten Fall trotz Bebauungsplanpflicht auf einen Bebauungsplan verzichtet worden sei. Für die Stimmberechtigten sei daher mangels Kenntnis dieser Grundlagen die freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe nicht genügend gewährleistet gewesen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Stimmberechtigten in vollständiger Kenntnis der bau- und planungsrechtlichen Sachlage anders entschieden hätten.

Für den Fall, dass der Gemeinderat Cham die "Erweiterung Chinderhuus" weiterhin in einem mit Bebauungsplanpflicht belegten Gebiet realisieren will, wird er vom Regierungsrat angewiesen, hierfür einen entsprechenden Bebauungsplan zu erstellen und in der Folge die "Erweiterung Chinderhuus" nochmals der Einwohnergemeinde zur Abstimmung vorzulegen.

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