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Gemeindewesen

Gemeindewesen

Der Regierungsrat ist Aufsichtsbehörde über die Gemeinden. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist. Innerhalb der Direktion des Innern wird die Gemeindeaufsicht im Direktionssekretariat wahrgenommen. Die Finanzaufsicht über die Gemeinden wird durch das Direktionssekretariat der Finanzdirektion wahrgenommen.

Gesetzliche Grundlagen


Im Kanton Zug bestehen:

- 11 Einwohnergemeinden

- 11 Bürgergemeinden

- 11 Kirchgemeinden

- 10 Korporationsgemeinden

Weitere Informationen

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