08.01.2014
            
        
            Geobasisdaten
    08.01.2014
  
   
            
               Geobasisdaten   Definition gemäss  Art. 3 Abs.1 Bst. c GeoIG SR 510.62 :  Geodaten , die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen.  Definition ...
            
          Geobasisdaten
- Definition gemäss Art. 3 Abs.1 Bst. c GeoIG SR 510.62:
Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. - Definition gemäss § 3 Abs. 2 Bst. d GeoIG-ZG BGS 215.71:
Geodaten, die einen sachlich plausiblen Bezug zu einer Rechtsvorschrift des kantonalen oder des kommunalen Rechts haben.