08.01.2014
Geobasisdaten
08.01.2014
Geobasisdaten Definition gemäss Art. 3 Abs.1 Bst. c GeoIG SR 510.62 : Geodaten , die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. Definition ...
Geobasisdaten
- Definition gemäss Art. 3 Abs.1 Bst. c GeoIG SR 510.62:
Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. - Definition gemäss § 3 Abs. 2 Bst. d GeoIG-ZG BGS 215.71:
Geodaten, die einen sachlich plausiblen Bezug zu einer Rechtsvorschrift des kantonalen oder des kommunalen Rechts haben.