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02.06.2017

Asyl - Kanton Zug definiert Stossrichtung für berufliche Integration

02.06.2017
Für die langfristige Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den Arbeitsmarkt braucht es klare Vorgaben, eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gewerbe, Wirtschaft und Partnerorganisationen und gewaltige Anstrengungen seitens der Beteiligten.

MEDIENMITTEILUNG vom 2. Juni 2017

Für die langfristige Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den Arbeitsmarkt braucht es klare Vorgaben, eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gewerbe, Wirtschaft und Partnerorganisationen und gewaltige Anstrengungen seitens der Beteiligten. Wie dies in der Praxis umgesetzt wird, legten Frau Landammann Manuela Weichelt und Regierungsrat Matthias Michel in einer Medienkonferenz mit externen Partnern dar. Die Stossrichtung dafür definiert ein neues Konzept.

Sowohl punkto Sprachkurse als auch Berufsbildung und Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen (VA) und Flüchtlingen (Flü) existiert im Kanton Zug ein breites und qualitativ gutes Angebot. Entsprechend sind im Kanton Zug die Erwerbsquoten von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im interkantonalen Vergleich relativ hoch. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung die Erwerbsquote der genannten Personengruppe tief ist. Es sind darum weiterführende Anstrengungen von Kanton, Wirtschaft und Institutionen notwendig, um die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich möglichst schnell und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Rund 50 % der im Kanton Zug wohnhaften VA und Flü sind unter 25 Jahre alt. «Sie sind motiviert und lernwillig, haben ihre Zukunft noch vor sich. Dies müssen wir gezielt nutzen», so Frau Landammann Manuela Weichelt.

Neues Konzept als Handlungsbasis für involvierte Stellen

Ein entsprechendes Konzept, welches den Medien vorgestellt wurde, gibt die Richtung vor. Es baut auf den bisherigen Strukturen mit gut funktionierenden Schnittstellen und bildet Handlungsbasis für sämtliche involvierten kantonalen Stellen und Partnerorganisationen, insbesondere auch für die fallführenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Zentral dabei sind die Vermittlung von Deutschkenntnissen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, praxisbezogene und alltagstaugliche Lerninhalte sowie die systematische Kompetenzerfassung und Potenzialabklärung unmittelbar nach Ankunft der Flüchtlinge im Kanton Zug. Erst wenn klar ist, welche Vorkenntnisse und Kompetenzen eine Person mitbringt und welcher Förderbedarf nötig ist, werden die Integrationsmassnahmen definiert. «So wird sichergestellt, dass die vorhandenen personellen und finanziellen Mittel effizient und zielgerichtet zum Einsatz kommen», so Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel. Dabei soll auch der Bedarf von Wirtschaft und Gewerbe im Auge behalten werden. Dies braucht Personal, das genügend gut Deutsch kann und über berufsrelevante Qualifikationen verfügt. Das gemeinsame Interesse liegt gemäss Michel und Weichelt in funktionierenden Arbeitsverhältnissen und darin, dass beispielsweise nach einem Praktikum eine Berufslehre absolviert werden kann. Deshalb wird der Kanton Zug die Kontakte mit Wirtschaft und Gewerbe sowie Institutionen in Zukunft noch intensivieren.

Vergleichsweise hohe Erwerbsquoten im Kanton Zug

Die aktuellen Zahlen für den Kanton Zug präsentieren sich wie folgt. Per 30. April 2017 lag die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen im Kanton Zug insgesamt bei 37,3 %. Der Durchschnittswert der Kantone liegt bei 29,4 %. Bei anerkannten Flüchtlingen im Kanton Zug liegt die Erwerbsquote bei 36,1 % (Durchschnitt 23,9 %). Bei anerkannten Flüchtlingen, welche sich bereits seit vier bis fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, beträgt die Erwerbsquote im Kanton Zug gar 51,4 % (Durchschnitt 28,3 %). Für die im interkantonalen Vergleich erfreulichen Werte verantwortlich dürfte auch ein Entscheid der Regierung sein, der bereits im Jahre 2000 getroffen wurde. So wurden schon damals bürokratische Hürden abgebaut, hat man den Branchenzwang aufgelöst und die Voraussetzungen geschaffen, dass im Kanton Zug Asylsuchende mit einer Bleibeperspektive unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine berufliche Ausbildung in Angriff nehmen dürfen. Diese Strategie zahlt sich nun aus. Positiv und beschleunigend auf die berufliche Integration wirken sich bei den Betroffenen gemäss Konzept auch die Aussicht auf eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung und der Familiennachzug aus. Nicht verschwiegen wird im Konzept, dass es immer auch einen Prozentsatz geben wird, der nicht oder kaum in der Lage sein wird, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Darum muss in den nächsten Jahren mit erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen in der kantonalen Sozialhilfe gerechnet werden.

Revidiertes Asylgesetz vorteilhaft für Integrationsbemühungen

Vorteilhaft auf die Integration dürfte sich das revidierte Asylgesetz auswirken, das im Juni 2016 mit grossem Mehr vom Schweizer Stimmvolk angenommen, zuvor von den Kantonen gutgeheissen wurde und voraussichtlich ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Denn mit der Umsetzung soll die Mehrheit der Asylverfahren in regionalen Zentren des Bundes innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig abgeschlossen werden. Für die Kantone heisst dies, dass ihnen in der Folge der Bund nur noch Personen zuweist, deren Gesuch gutgeheissen wurde bzw. die zumindest eine grosse Chance auf ein Bleiberecht haben.

Legende 1

Der 23-jährige Adem Yacob aus Eritrea absolvierte Anfang Jahr ein dreimonatiges Praktikum auf dem Enikerhof der Familie Rüttimann in Cham. Beide Parteien zogen vom Einsatz eine positive Bilanz. Seit dem 1. Mai 2017 arbeitet Adem Yacob nun in einer Festanstellung zu 100 % als landwirtschaftlicher Mitarbeiter auf dem Bauernhof. Er mag die körperlich anstrengende aber abwechslungsreiche Arbeit, die ihn dort täglich erwartet. Auf dem Foto pflanzt er Gurkensetzlinge.

Legende 2

Der 31-jährige Antonio Tesfaghabir (rechts aussen) aus Eritrea startete im Sommer 2015 die Ausbildung zum Lackierassistent EBA. Die praktischen Arbeiten gelangen von Anfang an gut. Gefordert ist er vor allem in Mathematik und Deutsch. Tesfaghabir schliesst die Ausbildung im Sommer 2017 ab. Der motivierte Eritreer, sein Arbeitgeber (die Beulenschmid AG in Baar) und das Bildungsnetz sind zuversichtlich, dass er dank vollem Einsatz die Prüfungen besteht. Seine Kollegen  (von links) Igor Jankovskij, Ivan Culo und Daniel Burgard drücken die Daumen.

 

Weitere Auskünfte:

Manuela Weichelt-Picard                        Tel. 041 728 31 70
Frau Landammann
Vorsteherin Direktion des Innern
manuela.weichelt@zg.ch

Matthias Michel                                       Tel. 041 728 55 01
Regierungsrat
Vorsteher Volkswirtschaftsdirektion
matthias.michel@zg.ch

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