Flüchtlinge im Salesianum - Verlängerung des Mietvertrages
MEDIENMITTEILUNG vom 12. April 2017
Der Kanton Zug kann die Liegenschaft Salesianum an der Artherstrasse 53 / 55 in Zug in Form einer Zwischennutzung weiterhin als Unterkunft für Flüchtlinge nutzen. Zu diesem Zweck haben die Alfred Müller AG und der Kanton Zug, vertreten durch die Direktion des Innern, das Mietverhältnis verlängert. Der Vertrag sieht eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor.
Seit März 2016 mietet der Kanton Zug das Salesianum von der Alfred Müller AG. Die Räumlichkeiten des historischen Gebäudes bieten Wohnraum für Asylsuchende (Status N) und Vorläufig Aufgenommene (Status F) aus Eritrea, Afghanistan, Sri Lanka und Somalia, die der Bund dem Kanton zuteilt. Nun sind die Vertragspartner übereingekommen, den am 31. August 2017 auslaufenden Mietvertrag per 1. September 2017 zu erneuern. Damit nehmen die Parteien die zu Beginn des Mietverhältnisses ausbedungene Option auf Verlängerung wahr.
Die Kündigungsfrist von drei Monaten erlaubt es den Parteien, flexibel zu reagieren. Die bis anhin gewährleistete 24-Stunden-Aufsicht im Dreischichtbetrieb wird auch künftig aufrechterhalten. Die Stadt Zug und der Vorstand der Nachbarschaft Sankt Michael wurden über die Verlängerung des Mietverhältnisses in Kenntnis gesetzt. «Wir sind sehr froh, dass wir mit der Alfred Müller AG diese Lösung finden konnten, da der Kanton nach wie vor auf günstige Unterkünfte im Asylbereich angewiesen ist», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Auch die Alfred Müller AG begrüsst die Verlängerung: «Solange wir auf dem Areal nicht bauen, führen wir diese Zwischennutzung gerne fort. Wir sind froh, wenn das Salesianum genutzt wird und haben in den letzten Monaten gute Erfahrungen mit der Vermietung an die Direktion des Innern gemacht», erklärt die Kommunikationsverantwortliche der Alfred Müller AG, Esther Lötscher.
Kanton auf private Immobilienbesitzer angewiesen
Für das Jahr 2017 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit rund 24 500 (+/–2500) neuen Asylgesuchen, je nach den Entwicklungen sind aber auch bis zu 32 000 Asylgesuche möglich. Der Kanton Zug ist gegenüber dem Bund verpflichtet, gemäss aktuellem Verteilschlüssel 1,4 % der «Personen aus dem Asylbereich» aufzunehmen. Um diese Aufnahmepflicht zu erfüllen, hat er in den letzten zwei Jahren immer wieder das Gespräch mit Privaten gesucht und abgeklärt, wo und in welchem Rahmen sich Unterkünfte für Asylsuchende finden lassen. Insgesamt unterhält der Kanton Zug mit 51 Immobilienbesitzenden Verträge.
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin
Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch
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Medienmitteilung vom 12. April 2017 «Flüchtlinge im Salesianum - Verlängerung des Mietvertrages» |