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11.07.2016

Inbetriebnahme einer zweiten Durchgangsstation

11.07.2016
Per Mitte Juli 2016 eröffnet der Kanton Zug eine zweite Durchgangsstation. Sie befindet sich im ehemaligen Zuger Kantonsspital.

Inbetriebnahme einer zweiten Durchgangsstation

Per Mitte Juli 2016 eröffnet der Kanton Zug eine zweite Durchgangsstation. Sie befindet sich im ehemaligen Zuger Kantonsspital. Damit verfügt der Kanton ab Sommer nebst der Durchgangsstation Steinhausen (DSS) über eine weitere solche Einrichtung. Die Durchgangsstation Zug (DSZ) bietet Platz für 80 Personen.

Wie die Task Force der Zuger Regierung bereits mit Medienmitteilung vom 13. Januar 2016 informierte, braucht der Kanton Zug für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden angesichts der für den Sommer 2016 erneut hoch prognostizierten Zuweisungen durch den Bund (fünf bis sechs Personen pro Woche) eine zweite Durchgangsstation. Bei dieser Art von Einrichtung handelt es sich um kantonale Erstaufnahmezentren, in denen Personen aus dem Asylbereich gemäss Verordnung «mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut gemacht und auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet werden». Die Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich in der Regel noch im Asylverfahren. Die Verweildauer in den Durchgangsstationen beträgt  zwischen sieben und zwölf Monaten.

Die neue Durchgangsstation Zug befindet sich im Nordtrakt auf dem Areal des alten Kantonsspitals an der Artherstrasse in unmittelbarer Nachbarschaft zur Sonderschule Horbach, die seit längerem Kenntnis von den Plänen des Kantons hat. Der Betrieb wird Mitte Juli 2016 aufgenommen. Es handelt sich um eine Zwischennutzung auf einem Areal, das dem Kanton Zug gehört. Mit der Eröffnung der zweiten Durchgangsstation gibt es auch organisatorische Veränderungen: Die Bereichsleitung «Durchgangsstationen» obliegt neu Thomas Roth, der ab 1. August 2016 auch die operative Verantwortung für die Durchgangsstation Steinhausen (DSS) übernimmt. Die operative Leitung der Durchgangsstation Zug (DSZ) obliegt Nick Bolli.

Im Kanton Zug leben derzeit insgesamt rund 1300 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Zahl setzt sich zusammen aus anerkannten Flüchtlingen mit einem positiven Asylentscheid (B-Status), aus Asylsuchenden, die noch auf einen Entscheid warten (N-Status), aus vorläufig Aufgenommenen (F-Status) sowie Personen mit Nichteintreten-Entscheid (NEE) und Negativ-Asylentscheid (NAE). Der Verteilschlüssel des Bundes weist dem Kanton Zug 1,4 Prozent Asylsuchende zu. Im Jahre 2015 wurden dem Kanton Zug 406 Personen neu zugewiesen, 182 Personen haben den Kanton Zug wieder verlassen, so dass der Nettoverbleib bei 224 Personen lag.

Weitere Auskünfte:

Kantonales Sozialamt

Jris Bischof

                                                       041 728 31 74

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung vom 11. Juli 2016 11.07.2016

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