«InBeZug»: Modellprojekte gestartet - weitere folgen
Medienmitteilung vom 10. September 2018
Der Zuger Regierungsrat hat von den Zwischenresultaten des Projekts «InBeZug» (individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung) Kenntnis genommen und die eingeschlagene Stossrichtung gutgeheissen. Wichtige Bestandteile des neuen Systems sind eine unabhängige Bedarfsabklärung und ambulante Unterstützungsformen. Erste Modellprojekte wurden gestartet. Weitere werden folgen.
Die unabhängige Bedarfsabklärung ist das Herzstück des neuen Systems, welches die Direktion des Innern dem Regierungsrat präsentiert hat. Sie stellt sicher, dass Zugerinnen und Zuger mit Behinderung für sie passende Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können. Dabei soll das komplexe Zusammenspiel von Leistungen des Bundes, der Sozialversicherungen, des Kantons sowie von Angehörigen oder Freiwilligen berücksichtigt werden. Die Selbst- oder Mitbestimmung der Menschen mit Behinderung spielt dabei eine zentrale Rolle. Gleichzeitig sollen die zur Verfügung stehenden Mittel wirkungsvoll eingesetzt werden.
Engagiertes Mitwirken der Institutionen
Neu soll der Kanton Zug alternativ zu den bestehenden Heimen und Werkstätten auch Beiträge an ambulante Unterstützungsformen gewähren. Wie alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons sollen künftig auch Menschen mit Behinderung vermehrt privat wohnen und arbeiten können, wenn dies möglich ist. Der Kanton hat diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Zuger Institutionen bereits einige Modellprojekte lanciert. So konnte etwa ein junger Mann aus einem Heim ausziehen und sich den langgehegten Traum einer eigenen Wohnung erfüllen. Dies ist möglich, weil ihn das bisherige Heim nun ambulant unterstützt. Demnächst entsteht zudem eine WG mit zwei Frauen, die gemeinsam aus einem Heim ausziehen. «Möglich werden solche Lösungen nicht nur dank des von der Regierung lancierten Projekts, sondern auch dank des engagierten Mitwirkens der Zuger Institutionen», betont Frau Landammann Manuela Weichelt. Weitere Modellprojekte werden diesen Monat lanciert. Nebst Angeboten der ambulanten Wohnbegleitung gehört dazu auch die Betreuung auf dem Bauernhof, sogenanntes «Care Farming». Studien zeigen, dass die Lebensqualität signifikant steigt, wenn Menschen selbstbestimmt leben können. Ausserdem sind die Kosten im Durchschnitt keineswegs höher als bei stationärer Betreuung – Fixkosten fallen weg und oft sinkt der Betreuungsaufwand.
Orientierung an Erfolgsmodellen anderer Kantone
Die traditionellen institutionellen Wohn- und Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung bleiben weiterhin erhalten und Bestandteil eines vielfältigen Unterstützungssystems. Künftig aber sollen diese Angebote subjektorientiert finanziert werden. Das heisst, dass sich die bisherigen Pauschaltarife der Einrichtungen künftig am Bedarf der Nutzenden orientieren. Die Projektleitung empfiehlt hierfür das System IBB (individueller Betreuungsbedarf). Es wurde von den Ostschweizer Kantonen entwickelt und ist mittlerweile praktisch in der ganzen Deutschschweiz Standard. Zug hat es gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen ab 2014 sukzessive eingeführt. Künftig soll es auch finanzierungsrelevant werden. «Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket erhält der Kanton Zug ein Unterstützungssystem, das auf der Höhe der Zeit ist und sich an bereits praktizierten Erfolgsmodellen anderer Kantone orientiert», so Frau Landammann Manuela Weichelt. Zudem leistet der Kanton Zug damit einen Betrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Regierungsrat entscheidet über eine Gesetzesrevision
Das Kantonale Sozialamt hat das Projekt «InBeZug» im Auftrag des Regierungsrates Anfang 2017 gestartet. Mit dem Zwischenbericht an den Regierungsrat wurde der dritte von insgesamt sechs Projektschritten erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt dauert noch bis Ende 2019. Eine Begleitgruppe aus Menschen mit Behinderung, Organisations- und Einrichtungsvertretenden ist seit Beginn eingebunden und wird zur nun vorliegenden Stossrichtung noch detailliert Stellung nehmen. Nach dem erfolgreichen Projektabschluss und dem Vorliegen des Schlussberichts befindet der Regierungsrat über die notwendigen Gesetzesrevisionen, die in die Wege zu leiten sind.
Legenden
Foto 1 und 2: Neu soll der Kanton Zug alternativ zu bestehenden Heimen und Werkstätten auch Beiträge an ambulante Unterstützungsformen gewähren.
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Medienmitteilung vom 10. September 2018 | |
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