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16.12.2019

«InBeZug»: Regierung gibt Startschuss für Gesetzesrevision

16.12.2019
Medienmitteilung vom 16. Dezember 2019

Medienmitteilung vom 16. Dezember 2019

Die Zuger Regierung hat den Schlussbericht des Projekts «InBeZug» verabschiedet und damit den Startschuss für eine Revision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen (SEG) erteilt. Ziele der Revision sind eine bedarfsgerechte Versorgung, eine optimale Steuerung der Angebote und ein wirkungsvoller Einsatz der Finanzen im Behindertenbereich. Im Zentrum stehen ambulante Angebote und eine individuelle Bedarfsabklärung.

Der Schlussbericht ist das Ergebnis des Projekts «InBeZug», das im Januar 2017 lanciert wurde. Er bildet die Basis für die Revision des SEG, das seit August 2010 in Kraft ist. Im Bericht sind konkrete Empfehlungen für ein zukunftstaugliches Unterstützungs-system im Behindertenbereich formuliert. «Das System soll künftig besser steuer- und kontrollierbar werden. Dem heutigen System der Pauschalfinanzierung von stationären Wohn- und Tagesstrukturangeboten mangelt es an Leistungs- und Kostentransparenz», so Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern. Insbesondere soll auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Künftig sollen sie möglichst zwischen stationären und ambulanten Betreuungsformen wählen können. Die Regierung zeigt sich zudem offen, Familienangehörige für die ambulante Betreuung von Erwachsenen mit Behinderung zu entschädigen.

Mehr ambulante Angebote
Die Etablierung und Stärkung ambulanter Angebote ist ein zentrales Anliegen der Gesetzesvision. Einerseits steigt die Nachfrage nach ambulanter Betreuung – viele Menschen mit Behinderung ziehen sie einem Heimaufenthalt vor. Andererseits sind ambulante Betreuungsformen für den Kanton in der Regel günstiger als stationäre Angebote. Regierungsrat Hostettler: «Die Heimquote im Kanton Zug ist zu hoch. Der Ausbau von ambulanten Dienstleistungen ist unumgänglich, um das Zuger Angebot zukunftstauglich zu machen und sicherzustellen, dass die Kosten aufgrund der langfristig steigenden Fall-zahlen nicht aus dem Ruder laufen.» Künftig sollen sowohl ambulante Fachleistungen von Institutionen als auch Assistenzleistungen von privaten Erbringern oder Angehörigen bezogen werden können.

Unabhängige Abklärungsstelle
Herzstück des vorgesehenen Systems ist eine unabhängige Stelle, die den Bedarf ab-klärt. Diese stellt sicher, dass jeder Mensch das für ihn passende Angebot in Anspruch nehmen kann. Es hat sich gezeigt, dass sich die betroffenen Personen und ihre Angehörigen im komplexen Geflecht aus stationären und ambulanten Angeboten und Finanzierungsformen kaum zurechtfinden. Deshalb kommt es teilweise zu inadäquaten Platzierungen. «Der Bedarfsabklärung kommt eine wichtige Funktion zu. Sie greift an jener Stelle im System, wo Entscheide getroffen werden, die sich über Jahre oder Jahrzehnte auswirken – sei es auf die Lebensgestaltung der Menschen selbst oder auf den Mitteleinsatz des Kantons», so Regierungsrat Hostettler. Die Bedarfsabklärung stärkt die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Menschen mit Behinderung. Ferner kann sie sicherstellen, dass andere Unterstützungsquellen (wie bspw. Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge nach IVG oder Krankenpflegeversicherung) ausgeschöpft werden, be-vor der Kanton einspringt. Mit dem Instrument «IHP» (individuelle Hilfeplanung) soll eine seit Jahren erprobte Abklärungsmethode zum Einsatz kommen.

Neue Finanzierung für stationäre Angebote
Der Schlussbericht schlägt weiter vor, sich von der reinen Objektfinanzierung im stationären Bereich zu verabschieden. Bei dieser Finanzierungsform orientiert sich die Abgeltung des Kantons allein am Aufwand der Institution. Neu soll eine Finanzierung greifen, die sich primär am Bedarf der Nutzenden orientiert, aber gleichzeitig auch die Kostenstrukturen der Einrichtungen berücksichtigt. Als Instrument dafür wird im Schlussbericht das Instrument «IBB» (individueller Betreuungsbedarf) empfohlen. Zur Anwendung kommt es mittlerweile in allen Deutschschweizer Kantonen ausser Bern.

Das Projekt «InBeZug» wurde vom Kantonalen Sozialamt im Auftrag des Zuger Regierungsrats durchgeführt. Die Abkürzung steht für «individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung». Bei der Ausgestaltung des neuen Systems orientiert sich Zug an anderen Kantonen - etwa an beiden Basel und Luzern - die bereits auf modernere Finanzierungsformen umgestellt haben.

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Medienmitteilung vom 16.12.2019

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