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15.04.2013

Kanton reagiert auf steigenden Bedarf

15.04.2013
Das kantonale Sozialamt der Direktion des Innern hat einen Bericht zur Bedarfsanalyse und Angebotsplanung der zugerischen Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung verfasst.
Tabelle Platzangebote
Bild Legende:

Gestützt auf den Bericht zur Bedarfsanalyse und Angebotsplanung der Direktion des Innern hat der Zuger Regierungsrat 40 neue Plätze in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung oder Arbeit für Menschen mit Behinderung bewilligt. Der Bericht vermittelt einen Überblick der Angebote von Zuger sozialen Einrichtungen und ihrer Auslastung sowie eine Bedarfsabschätzung für die Jahre 2014-2016.

Das kantonale Sozialamt der Direktion des Innern hat einen Bericht zur Bedarfsanalyse und Angebotsplanung der zugerischen Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung verfasst. Aus dem Bericht geht hervor, dass die sechs Zuger Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Consol, Stiftung Maihof, Stiftung Phönix, Wohnheim Eichholz, Wohn- und Werkheim Schmetterling, Zuwebe) bei einer durchschnittlichen Auslastung von 93 % gut genutzt werden.

Die Angebotsdichte im Kanton Zug (1 Platz pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern) liegt bei Wohnangeboten leicht über dem Zentralschweizer Durchschnitt, in den Bereichen Beschäftigung und Arbeit leicht darunter.

Am meisten genutzt werden die Angebote von Menschen mit einer geistigen Behinderung (49 %) gefolgt von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (42 %). Am Stichtag der Evaluation Ende Dezember 2011 haben 583 Personen ein Wohn-, Beschäftigungs- oder Arbeitsangebot der sechs oben genannten sozialen Einrichtungen genutzt. Der Anteil ausserkantonaler Personen in Zuger Einrichtungen macht 12 % (68 Personen) aus. Die meisten stammen aus Zentralschweizer Kantonen. Demgegenüber wohnen und / oder arbeiten 136 Zugerinnen und Zuger mit Behinderung in ausserkantonalen Einrichtungen.

Steigender Bedarf
Aufgrund der weiterhin grossen Nachfrage und einer zunehmenden Anzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 2. April 2013 die Schaffung von zusätzlich 40 Plätzen in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Arbeit bewilligt. Der Bericht zeigt mehrere Bereiche auf, in welchen Institutionen und Bereichen künftig neue Angebote entstehen könnten. So fehlt beispielsweise im Kanton Zug ein Wohn- und Beschäftigungs-Angebot für ältere Menschen mit Behinderung, insbesondere mit psychischen Beeinträchtigungen. Auch wird beobachtet, dass immer mehr Menschen mit einer primären geistigen, physischen oder körperlichen Behinderung schwere Verhaltensauffälligkeiten (z.B. grosse Aggression) zeigen. Für diese Menschen ist es bereits heute schwierig, ein bedarfsgerechtes Angebot zu finden. Es ist mit einem kontinuierlichen Anstieg von Menschen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht das Überleben von immer mehr Frühgeburten und Menschen nach einem schweren Unfall. Auch werden Menschen mit einer Behinderung immer älter.

Restriktivere IV und fehlende Arbeitsplätze
Die Zahl der Menschen mit schwierig klassifizierbaren Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden nimmt seit einigen Jahren zu. In Folge der 5. und 6. IV-Revision erhalten viele dieser Menschen keine Rente mehr, womit sich die Frage stellt, wie und durch wen ihre Betreuung finanziert werden kann. Teilweise fehlen für diese Menschen zudem bedarfsgerechte Angebote. Für die von der IV angestrebte vermehrte Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt stehen in der freien Wirtschaft zu wenig Arbeitsplätze zur Verfügung.

Langfristige Ziele und Massnahmen
Für die neueren Bedarfs-Entwicklungen (älter werdende Menschen mit Behinderung, Zunahme von Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit Behinderung, wegfallende Renten, steigende Anforderungen im Arbeitsmarkt) wird die Direktion des Innern des Kantons Zug während der nächsten Jahre in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Organisationen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung die nötigen und passenden Angebote finden und nutzen können. Dabei hält der Kanton Zug an den Grundsätzen des Zentralschweizer Rahmenkonzepts zur Behindertenpolitik1 fest: Die Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind möglichst wohnortsnah, ambulant sowie an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Betroffenen auszurichten.

Sie sollen nach Möglichkeit die Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken, um so ihre Gleichstellung und Integration zu fördern. In diesem Sinne werden bereits bestehende, gut funktionierende ambulante Angebote (z.B. die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung in ihrer eigenen Wohnung) gefördert und bei Bedarf ausgebaut. Der Kanton Zug strebt eine grössere Vielfalt von flexiblen und bedarfsgerechten Angeboten an.

Tabelle:
Übersicht über Platzangebot und Nutzung der sozialen Einrichtungen für Erwachsene über die Angebote in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Arbeit im Kanton Zug

Kontakt:

Kantonales Sozialamt Telefon +41 41 728 35 71

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