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09.04.2020

Zuger Regierung spannt auch für Kitas einen Rettungsschirm

09.04.2020
Medienmitteilung vom 8. April 2020

Medienmitteilung vom 8. April 2020

Die Zuger Regierung will verhindern, dass Zuger Kitas und Tagesfamilien aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten oder gar in ihrer Existenz bedroht werden. Darum kommt der Kanton für die Elternbeiträge jener Familien auf, die ihre Kinder – um die Virusverbreitung einzudämmen – ab Mitte März nicht mehr in einer Kita bzw. Tagesfamilie betreuen liessen. Zur Verfügung stehen 2,8 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 für die gesamte Schweiz die ausserordentliche Lage ausgerufen und im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus zahlreiche Massnahmen verabschiedet. Der Kanton Zug setzt die Vorgaben des Bundes konsequent um. Bei den Schulen hat man auf Fernunterricht umgestellt, die schulergänzende Betreuung wurde geschlossen, die Kitas blieben weiterhin offen. Mit dem Entscheid des Bundesrates, dass Kitas schweizweit grundsätzlich geöffnet bleiben, wurden diese sozusagen als «systemrelevant» qualifiziert.

Eltern teilweise in finanziellen Engpässen
Um die Ausbreitung des Coronavirus dennoch zu verlangsamen, hat die Direktion des Innern Eltern, die das Betreuungsangebot einer Kita oder Tagesfamilie im Kanton Zug in Anspruch nehmen, gebeten, ihr Kind wenn möglich privat zu betreuen. Zugleich wurden die Eltern aufgefordert, die den Kitas und Tagesfamilien vertraglich geschuldeten Betreuungstarife nach Möglichkeit dennoch zu bezahlen. Dies stiess mancherorts auf Unmut. Kita-Betreiber wiesen den Kanton Zug denn auch darauf hin, dass ein Teil der Eltern aufgrund der Corona-Situation selber Einkommenseinbussen erleidet und Mühe bekundet, die Beiträge zu begleichen. Um zu verhindern, dass den Zuger Kitas und Tagesfamilien eine Vielzahl Elternbeiträge geschuldet bleiben und es allenfalls sogar zu Kündigungen von Kita-Arbeitsplätzen kommt, spricht die Regierung einen Notstandskredit in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Dies entspricht 80 % des maximal zu erwartenden Defizits der Kitas. Der relevante Zeitraum beginnt rückwirkend per 16. März 2020 und endet am 19. April 2020.

Bewährte Strukturen sollen erhalten bleiben
Primär gilt es gemäss Zuger Regierung zu verhindern, dass die in den letzten zehn, fünfzehn Jahren mit viel personellem und finanziellem Aufwand realisierten Kita-Strukturen einen langfristigen Schaden von der Corona-Pandemie davontragen bzw. ernsthaft in ihrer Existenz bedroht werden. Aktuell werden nur noch gerade 30 % der in Kitas und Tagefamilien angemeldeten Kinder dort betreut.

Beteiligung der Gemeinden wird angestrebt
Für die operative Umsetzung dieser finanziellen Abfederung ist die Direktion des Innern zuständig. Sie richtet eine Anlaufstelle ein, stellt die für die Gesuchseinreichung notwendigen Formulare online und entscheidet über die Gesuche. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, einen Antrag an den Kantonsrat für die Genehmigung eines entsprechenden Nachtragskredits auszuarbeiten. Zudem ist diese in Kontakt mit den Gemeinden. Der Kanton klärt nächste Woche, ob, und wenn ja in welcher Grössenordnung diese bereit sind, sich ebenfalls am Defizit der Kitas zu beteiligen.

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