Kanton schliesst Asylunterkunft im Salesianum
Medienmitteilung vom 9. November 2018
Die Asylunterkunft im Salesianum an der Artherstrasse in Zug wird per Ende Februar 2019 geschlossen. Der Kanton Zug hat das Mietverhältnis mit der Alfred Müller AG, die Eigentümerin der Liegenschaft ist, gekündigt. Der Grund dafür sind die sinkenden Zuweisungen von Flüchtlingen durch den Bund.
Der Betrieb der Asylunterkunft wurde im März 2016 eröffnet und bleibt noch bis Ende Februar 2019 bestehen. Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Kanton Zug das Mietverhältnis mit der Alfred Müller AG gekündigt. Die Schliessung der Unterkunft hängt mit den stark rückgängigen Asylgesuchen auf Bundesebene und den geringeren Zuweisungen von Flüchtlingen an die Kantone zusammen.
Anschlusslösung fürs neue Jahr gefunden
Das Salesianum bot eine Kapazität für rund 100 Personen. Derzeit wohnen im Salesianum noch 32 Personen. Sie werden - verteilt auf den ganzen Kanton - in bestehenden Unterkünften einen Platz finden, so etwa auch im alten Kantonsspital, wo im Südflügel vorab junge Personen hinkommen, die in einer Ausbildung sind. «Mein Dank geht an die Alfred Müller AG, die während fast drei Jahren Hand für diese Lösung bot, an die Nachbarschaft, die Verständnis für unsere Situation aufbrachte sowie an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die sich für die Flüchtlinge im Salesianum engagieren», so Frau Landammann Weichelt. Die Stadt Zug wurde vorab über die Schliessung der Unterkunft informiert.
Integration bleibt grosse Herausforderung
Mit der Neustrukturierung des Asylwesens, die im Frühling 2019 in Kraft tritt, sind die Kantone künftig vor allem in der Integration gefordert. Dies, weil der Bund den Kantonen ab diesem Zeitpunkt vorwiegend Personen mit Bleiberecht zuweist. Mit der Umsetzung des Konzepts der sprachlichen und beruflichen Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Zug werden die Ziele der Integrationsagenda des Bundes umgesetzt. Ein Ziel dieser Agenda besteht darin, dass zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen zwischen 16 und 25 Jahren nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundbildung sind und somit später finanziell eigenständig sein können.
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Medienmitteilung vom 9. September 2018 |