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15.11.2016

Sozialbericht 2016 - Berichterstattung zur sozialen Lage der Bevölkerung im Kanton Zug

15.11.2016
Der Regierungsrat hat den Bericht zur sozialen Lage der Bevölkerung im Kanton Zug zur Kenntnis genommen. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensumstände der Bevölkerung des Kantons Zug.

Sozialbericht 2016 - Überblick zur sozialen Lage der Bevölkerung

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MEDIENMITTEILUNG vom 15. November 2016

Mit der «Berichterstattung zur sozialen Lage der Bevölkerung im Kanton Zug» (kurz: Sozialbericht 2016) reagiert die Zuger Regierung auf einen politischen Vorstoss und geht sie auf eine Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ein. Eine regelmässige Sozialberichterstattung ist ein wichtiges Instrument, um eine Gesamtübersicht über das System der sozialen Sicherheit zu gewährleisten.

Der Zuger Bericht umfasst drei Hauptteile: Der erste Teil beinhaltet demografische Fakten und beschreibt, wie sich im Kanton Zug Wohlstand und Armut manifestieren und wie sich der soziale Wandel auswirkt. Zudem werden ver­schiedene Einflussfaktoren auf die finanzielle Lage der Einwohnerinnen und Einwohner wie beispielsweise Bildung und Arbeit erörtert. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die im Kanton Zug bestehenden bedarfs­abhängigen Sozialleistungen. Der dritte Teil präsentiert eine quantitative und qualitative Erhebung zur Situation der im Kanton Zug wohnhaften Familien, zu den Beziehungen zwischen den Generationen und deren Lebensumständen. Herausgegeben wurde der Bericht von LUSTAT Statistik Luzern in enger Begleitung durch die Direktion des Innern, die Volkswirtschaftsdirektion und die Fachstelle für Statistik.

Zahlen und Fakten als Grundlage für politische Debatten im Kanton Zug

Mit seiner breit angelegten Sicht auf das System der sozialen Sicherheit dient der vorliegende Sozialbe­richt auch als Steuerungsinstrument. «Für gute Debatten und eine zielführende Sozialpolitik braucht es konsistent gesammelte und über die Jahre hinweg vergleichbare Grundlagen und Statistiken», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Überdies trage der Sozialbericht dem In­formationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung und ermögliche es, Hypothesen zu überprüfen, zu objektivie­ren oder, wenn nötig zu korrigieren. Bereits über einen Sozialbericht verfügen gemäss SODK die Kantone Aargau, Bern, Luzern, Solothurn, Schwyz und Zürich.

Kantonale Aussagen aufgrund von Daten aus Bundesstatistiken

Die Analysen des vorliegenden Sozialberichts greifen in erster Linie auf Daten des Bundes über den Kanton Zug zurück. Vereinzelt hat Zug Stichproben ent­sprechender Bundesstatistiken erhöht, um signifikante Aussagen über den Kanton zu ermöglichen. Aufgestockt wurden unter anderem die regionalen Stichproben der Strukturerhebung und des Mikrozensus Familie und Generationen des Bundes­amts für Statistik. Zahlreiche Informationen, die auch für die hier geleistete Sozialberichterstattung relevant sind, liegen andernorts publiziert vor und/oder werden bereits periodisch durch die Fachstelle für Statistik des Kantons Zug aufgearbeitet. Der Sozialbericht nimmt auf solche bereits publizierten Daten Bezug und verweist an den jeweiligen Stellen darauf. Der Sozialbericht ist mit einem Glossar und einem ausführlichen Tabellenanhang ausgestattet. Er wurde nach den Grundsätzen der Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz erstellt.


Weitere Auskünfte

Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin

T 041 728 31 70

LUSTAT-Bericht und Tabellensammlung online abrufbar.
https://www.zg.ch/behoerden/baudirektion/statistikfachstelle/themen/soziale-sicherheit-1/sozialbericht-1 

Weitere Informationen

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