«Unerhört!?» 30 Jahre Kinderrechte
Medienmitteilung vom 13. November 2019

Am 20. November 2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Das Kantonale Sozialamt und die Fachstelle «punkto» laden am 19. November 2019 von 13.30 - 17.30 Uhr zu einer öffentlichen Impulsveranstaltung ein, welche Anregungen und Informationen zu Kinderrechten und deren Umsetzung im kantonalen und kommunalen Kontext bietet.
Die UN-Kinderrechtskonvention wird diesen Herbst 30 Jahre alt. Mit ihrer Ratifikation im Jahr 1997 verpflichtete sich die Schweiz, sich aktiv für das Kindeswohl einzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Umsetzung der Konvention in der konkreten Lebenswelt der Kinder ermöglichen bzw. sicherstellen. Die Konvention hat die Sicht auf die Kinder weltweit verändert und die Kindheit als geschützten Lebensabschnitt definiert. Kinder werden seither als Individuen mit eigenen Rechten und als Teil der Familie und Gemeinschaft angesehen. Dies kommt insbesondere im Artikel 12 der Konvention zum Ausdruck. Demnach haben Kinder das Recht, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äussern. Diese Meinung soll von den Erwachsenen angehört und bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Wie das im Kanton Zug umgesetzt wird, soll anhand verschiedener erfolgreicher Projekte aufgezeigt werden. Ziel der Veranstaltung ist eine Sensibilisierung für die Kinderrechte und deren Umsetzung im kantonalen und kommunalen Kontext.
«Unerhört!?» - 30 Jahre Kinderrechte |
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Flyer Impulstagung «Unerhört?» 30 Jahre Kinderrechte | |
Medienmitteilung «Unerhört!?» - 30 Jahre Kinderrechte |