Zeitgemässe Unterstützung für Menschen mit Behinderung
MEDIENMITTEILUNG vom 18. Januar 2017
Der Kanton Zug will in der Behindertenunterstützung die Menschen mit ihren Fähigkeiten und ihrem Bedarf künftig noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Nach einem entsprechenden Grundsatzentscheid der Regierung nimmt das Kantonale Sozialamt die Arbeit am Projekt «InBeZug - individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung» auf. Ziele sind mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen sowie ein wirkungsvoller Einsatz der Kantonsfinanzen.
Ein kantonales Projektteam prüft insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten durch subjektorientierte Finanzierungsformen. Angestrebt wird eine Unterstützung nach Mass: Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung sollen genau so viel an Unterstützung erhalten, wie sie individuell brauchen. Das Projekt zielt am Ende darauf ab, dass Menschen mit Behinderung künftig ihre Wohnform selber wählen können. Damit trägt der Kanton Zug den veränderten Bedürfnissen der heutigen Zeit Rechnung. Ausserdem macht er einen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Das Ziel des Projekts ist ein flexibleres System, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deren Ressourcen und Unterstützungsbedarf sollen dabei eine wichtige Rolle spielen − sei es beim Wohnen oder Arbeiten.
Bericht mit Umsetzungsvarianten bis 2019
Das Projekt trägt ebenso der Notwendigkeit zum haushälterischen Umgang mit den öffentlichen Geldern Rechnung. «Geprüft wird, ob und wenn ja, auf welche Weise künftig ein noch wirkungsvollerer Mitteleinsatz möglich ist», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Direktbetroffene, Angehörige, Beistandspersonen, soziale Einrichtungen, Fachleute sowie Behindertenorganisationen sollen darum ihre Erfahrungen und Meinungen als Mitglieder einer Begleitgruppe ins Projekt «InBeZug» einbringen. Dem Regierungsrat wird nach Abschluss der dreijährigen Projektzeit ein Bericht vorgelegt, der Möglichkeiten aufzeigt, wie das Finanzierungssystem der Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung künftig steuerbar, ressourceneffizient und bedarfsgerecht umgesetzt werden kann. Bis es soweit ist, ändert sich für die Betroffenen und die Einrichtungen nichts.
Weitere Auskünfte:
Kantonales Sozialamt
Anita Müller-Rüegg
Leiterin Abteilung Soziale Einrichtungen
Tel. +41 41 728 35 71
anita.mueller@zg.ch
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Medienmitteilung vom 18. Januar 2017 | 18.01.2017 |