Zuger Regierung verlängert Unterstützung für Kitas bis 10. Mai 2020
Medienmitteilung vom 29. April 2020
Die finanzielle Unterstützung für Zuger Kitas, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Einbussen erleiden, wird erhöht und zeitlich ausgedehnt. Das hat die Zuger Regierung gestern beschlossen. Nachdem sie Anfang April einen Beitrag in der Höhe von 2,8 Millionen Franken für die Zeitspanne vom 16. März bis 19. April 2020 gesprochen hat, beträgt der zweite Beitrag 1,7 Millionen Franken und gilt für die Periode vom 20. April bis 10. Mai 2020. Insgesamt beteiligt sich der Kanton somit mit maximal 4,5 Millionen Franken an den Elternbeiträgen.
In Ergänzung zu den Bundesmassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Regierungsrat am 7. April 2020 die «Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung» erlassen. In dieser regelt er die zeitlich begrenzte Übernahme der Elternbeiträge jener Familien, die ihre Kinder – um die Virusverbreitung einzudämmen – auf Anweisung der Behörden nicht mehr in einer Kindertagesstätte bzw. Tagesfamilie betreuen lassen bzw. liessen.
Geltungsdauer orientiert sich an den Massnahmen des Bundes
Die Regierung hat die Übernahme der Elternbeiträge durch den Kanton in der Verordnung zunächst auf die Zeitdauer vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 befristet und dafür maximal 2,8 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Bezüglich Zeitdauer orientierte sie sich an der Geltungsdauer der einschränkenden Massnahmen des Bundes, die damals bis zum 19. April 2020 befristet waren. Auch beim gestrigen Entscheid orientierte sich die Regierung an der Geltungsdauer der Massnahmen des Bundes, dessen Lockerungsfahrplan sowie insbesondere am Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Schulen im Kanton Zug (11. Mai). Daher verlängerte sie den Zeitraum, während dem sie sich an den Betreuungskosten der Eltern beteiligt, bis zum 10. Mai 2020 und sprach 1,7 Millionen Franken. Insgesamt beteiligt sich der Kanton somit während acht Wochen mit maximal 4,5 Millionen Franken an den Elternbeiträgen. Summe und Zeitraum sind abschliessend und werden nicht mehr verlängert.
Auch Gemeinden beteiligen sich am finanziellen Rettungsschirm
Sämtliche Gemeinden des Kantons Zug haben zugesagt, sich für die relevante Zeitspanne mit 20 % am Gesamtbetrag zu beteiligen, bzw. entsprechende Anträge an die Gemeindeversammlung zu stellen. «Dieses Engagement freut die Regierung. Es zeigt, wie wichtig den Gemeinden die Betreuungsstrukturen sind, die in den letzten Jahren auf lokaler Ebene realisiert wurden», so Regierungsrat Andreas Hostettler.
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