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2. Asylsuchende und Flüchtlinge im Kanton Zug

Asylsuchende und Flüchtlinge im Kanton Zug

Erwachsene Asylsuchende und Flüchtlinge sowie Familien, die dem Kanton zugewiesen werden, durchlaufen drei Phasen:

Phase Dauer Art der Unterkunft Fokus Betreuung
I 7 - 12 Monate

Durchgangsstation (Erstaufnahmezentrum)

Familien und Erwachsene werden an die schweiz. Lebensverhältnisse und an ein selbständiges Leben herangeführt.
II Bis zum Zeitpunkt des Asylentscheids oder der Aufenthaltsbewilligung

Dezentrale Unterkünfte des Kantons oder selbständiges Wohnen in Privatwohnungen

Förderung der Selbständigkeit, Beschäftigung oder berufliche Integration
III Bei Nichteintretens-Entscheid oder negativem Asylentscheid Notunterkünfte für Einzelpersonen, normale Unterkünfte für vulnerable Personen Minimale Nothilfe für ausreisepflichtige Personen (auf Antrag)

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) im Kanton Zug

UMA, welche gemäss Verteilschlüssel dem Kanton Zug zugewiesen würden, werden im Rahmen einer Vereinbarung der Zentralschweizer Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Zug direkt im Kanton Schwyz untergebracht und betreut.

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Typ Titel
Rechtliche Stati im Asylbereich

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