2. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter. Die bestehenden Angebote finden sich in laufend aktualisierter Form auf der Kinderbetreuungsseite. Der Bestand an Betreuungsplätzen im Kanton Zug wird peridodisch statistisch erhoben. Der Monitoringbericht 2022 weist aus, dass das Angebot seit der ersten Erhebung 2005 kontinuierlich ausgebaut wurde: In den Kindertagesstätten von 765 auf 2290 Plätze, in der schulergänzenden Betreuung von 645 auf 2680 Plätze. Das Tagesfamilienangebot bleibt stabil (Download Monitoringbericht 2022).
Informationen und Tipps, die Sie bei der Wahl eines passenden Kinderbetreuungsangebotes unterstützen, finden Sie u.a. in der Broschüre "Mein Kind in guten Händen" des Kantons Luzern oder auf der Internetseite des Branchenverbandes kibesuisse.
Das Kantonale Sozialamt berät und unterstützt die Einwohnergemeinden im Rahmen der Ressourcen bei der Umsetzung der Aufgaben, die ihnen aus dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz erwachsen. Die zuständigen Stellen der Einwohnergemeinden beaufsichtigen und bewilligen Kindertagesstätten, Angebote der schulergänzenden Betreuung und Tagesfamilien. Sie überprüfen die verbindlich geforderten Qualitätsstandards regelmässig. Auskünfte darüber erteilen die gemeindlichen Leitungsstellen der familienergänzenden Betreuung (vgl. Download).
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützt neue Einrichtungen, bzw. solche, die ihr Angebot wesentlich erhöhen wollen.