5. Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst verschiedene Ebenen und Massnahmen. Der Kanton Zug verfügt über eine eigene Fachstelle.
Beratung
Jedes Kind hat Anspruch darauf, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden. Diese Pflicht obliegt in erster Linie den Eltern. Diese können Hilfe und Rat bei öffentlichen und privaten Einrichtungen suchen. Beratung bietet im Auftrag des Kantons Zug die Kinder-, Jugend & Elternberatung von punkto Eltern, Kinder & Jugendliche.
Jugend- und Familienberatung | Kindesschutz-Beratung |
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- Jugendberatung |
Fachberatung / Kindesschutzgruppe |
Kinder/Jugendliche, Erziehungsberechtige, Fachpersonen |
Fachpersonen und Organisationen, |
punkto Eltern, Kinder & Jugendliche |
punkto Eltern, Kinder & Jugendliche |
mit Leistungsauftrag des Kantons |
Massnahmen
Wenn die Umstände es erfordern, kann die zuständige Behörde Massnahmen anordnen. Im Kanton Zug sind für den zivilrechtlichen Kindesschutz das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz und für den strafrechtlichen Kindesschutz das Strafgericht zuständig.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | Strafgericht |
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zivilrechtlicher Kindesschutz |
strafrechtlicher Kindesschutz |
alle | Betroffene |
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz |
Strafgericht Tel. +41 41 728 52 30 info.sg@zg.ch |
kantonale Fachbehörde |