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26.09.2017

Kindes- und Erwachsenenschutz: stabile Fallentwicklung und verhältnismässige Massnahmen

26.09.2017
Medienmitteilung: Kindes- und Erwachsenenschutz: stabile Fallentwicklung und verhältnismässige Massnahmen

Die KESB sind schweizweit seit Anfang 2013 im Einsatz. Im Kanton Zug haben Amt und Behörde Erwachsene in diversen alltäglichen, gesundheitlichen, familiären und finanziellen Belangen unterstützt und Kindern aus problematischen Verhältnissen Schutz geboten. «Dem Verhältnismässigkeitsprinzip wird Rechnung getragen, einvernehmliche Lösungen stehen im Vordergrund», bilanziert Gabriella Zlauwinen, Amtsleiterin und Präsidentin der KESB Zug knapp fünf Jahre nach Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.

Im Kanton Zug waren im Jahre 2016 insgesamt 1183 Kinder und Erwachsene von einer Schutzmassnahme betroffen. Dies geht aus der neusten Statistik der Konferenz für Kindesund Erwachsenenschutz (KOKES) hervor. Verglichen mit dem Vorjahr hat sich somit wenig verändert. Damals lag die Zahl mit 1188 Betroffenen praktisch gleich hoch. Am häufigsten zur Anwendung kamen sowohl im Berichtsjahr wie im Vorjahr die massgeschneiderten Beistandschaften. Die Gefährdungsmeldungen gingen von 495 auf 478 zurück. Die Zahl der vor Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerden sank von 38 auf 21, deren 5 ganz oder teilweise gutgeheissen wurden.

«Mustergültige» Umsetzung des neuen Rechts

Zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das heisst, wenn ein Kind in einem Heim oder in einer Pflegefamilie fremdplatziert wird, kam es im Jahre 2016 im Kanton Zug in insgesamt 38 Fällen. Dies entspricht einer leichten Abnahme gegenüber dem Vorjahr, wo diese Massnahme in 45 Fällen zur Anwendung kam. Wie schon im Vorjahr verzeichnet der Kanton Zug auch im Berichtsjahr keinen Sorgerechtsentzug. Dieser stellt rechtlich den schwersten Eingriff in die Elternrechte bzw. ins Familiensystem dar und wird nur als «ultima ratio» angewandt, nämlich dann, wenn alle anderen Massnahmen erfolglos geblieben sind. Schweizweit weist der Kanton Zug gemäss KOKES auch die tiefste Rate an «Personen mit umfassenden Beistandschaften» auf. Damit habe der Kanton Zug, so KOKES-Generalsekretärin Diana Wider, die Umwandlungen von den altrechtlichen Vormundschaften in (mildere) massgeschneiderte Beistandschaften «mustergültig umgesetzt.» Die Einschätzung der Konferenz nimmt man in der Direktion des Innern mit Genugtuung zur Kenntnis. Regierungsrätin Manuela Weichelt: «Die Startphase von Amt und Behörde war herausfordernd, aber die Mitarbeitenden haben vollen Einsatz geleistet. Nun zeigt sich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.» Gabriella Zlauwinen, als Amtsleiterin und Präsidentin der KESB Zug tagtäglich mit Fällen konfrontiert, fügt hinzu: «Einvernehmliche Lösungen stehen im Vordergrund. Wir agieren nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit und tragen dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung.» So stelle man sicher, dass betroffene Personen vor willkürlicher und ungerechtfertigter Einmischung des Staates in ihre privaten Angelegenheiten geschützt seien.

Subsidiarität als Prinzip für alle Entscheide

Was wenig bekannt ist: Nicht selten erreichen die Zuger Behörde Rückmeldungen von Betroffenen, die ausgesprochen froh und dankbar sind, dass die KESB sich für sie einsetzt. Sei es, weil ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht mit dem gemeinsamen Kind verweigert, sei es bei der Genehmigung von Kinderunterhaltsbeiträgen und Vereinbarungen bezüglich Sorgerecht, bei Vaterschaftsabklärungen, Familienbegleitungen, Validierungen von Vorsorgeaufträgen, Abklärungen in Adoptionsverfahren oder eben bei der Errichtung von Beistandschaften, die individuell auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind. Die Aufgabe der KESB besteht darin, als unabhängige Fachinstanz alle Beteiligten anzuhören, Sachverhalte abzuklären und gestützt darauf fundierte und sachgerechte Entscheide zu fällen. Dabei spielt die Subsidiarität eine zentrale Rolle. Das heisst: Die KESB richtet sich in ihrer täglichen Arbeit nach dem Grundsatz «So viel wie nötig und so wenig wie möglich eingreifen». Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn sie zum Schutze der betroffenen Person zwingend erforderlich sind.

Differenzierter Diskurs statt laute Polemik

Betrachtet man die gesamte Entwicklung des Kindes- und Erwachsenenschutzes seit Einführung des neuen Rechts im Jahre 2013 wird vor allem etwas deutlich: alle beteiligten Personen und Institutionen haben in den vergangenen vier Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt und daran gearbeitet, allfällige Unzulänglichkeiten zu beseitigen und Abläufe zu optimieren. Eltern, die sich als private Beistände um ihre erwachsenen, geistig behinderten Kinder kümmern, können im Kanton Zug beispielsweise ganz oder teilweise von der Berichts- und Rechenschaftspflicht entbunden werden, wodurch deutlich weniger Administration anfällt.

Nach dem von bestimmten Gruppen und im Nachgang zum tragischen Zürcher «Fall Flaach» angeheizten «KESB-bashing» ist nun offensichtlich der politische Wille spürbar, sich differenziert und seriös mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz auseinanderzusetzen. «So wird man diesem politisch relevanten und gesellschaftlich anspruchsvollen Themenfeld, vor allem aber den betroffenen Schutzbedürftigen selber, am besten gerecht», betont Zlauwinen. 


KOKES-Statistik
Die KOKES-Statistik 2016 umfasst die Daten aus allen 26 Kantonen resp. von allen 146 KESB. Ziel der KOKES-Statistik ist, schweizweite Kennzahlen zu installieren, die aktuelle Entwicklungen abbilden und interkantonale Vergleiche ermöglichen und damit Impulse für qualitative Leistungsbeobachtung und -entwicklung setzen. Die Datenlieferung für die KOKES-Statistik erfolgt seit 2013 elektronisch von den Fallführungssystemen der KESB direkt auf eine zentrale Datenbank der KOKES. https://www.kokes.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/statistik-2016-september-2017



Weitere Auskünfte:

Gabriella Zlauwinen
Leiterin Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Präsidentin KESB Zug
Tel. +41 41 728 79 80
gabriella.zlauwinen@zg.ch

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