Stabile Fall- und Massnahmenzahlen bei der Zuger KESB
Die Statistik 2017 der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zeigt: Die Fall- und Massnahmenzahlen im Kanton Zug weisen gegenüber dem Vorjahr nur geringe Schwankungen auf. Die am häufigsten ergriffene Massnahme war wie im Jahr zuvor die Vertretungsbeistandschaft bei den Erwachsenen und die Erziehungsbeistandschaft sowie die Regelung des Besuchsrechts bei den Kindern. Ein leichter Rückgang ist bei den Gefährdungsmeldungen zu verzeichnen.
Im Kanton Zug haben Amt und Behörde Erwachsene wiederum in diversen alltäglichen, ge-sundheitlichen, familiären und finanziellen Belangen unterstützt und Kindern aus problematischen oder desolaten Verhältnissen Schutz geboten. Im Kanton Zug waren im Jahre 2017 insgesamt 1201 Kinder und Erwachsene von einer Schutzmassnahme betroffen. Dies geht aus der neusten Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hervor. Im Vorjahr lag die Zahl mit 1183 Involvierten ein wenig tiefer. Bei den Erwachsenen am häufigsten zur Anwendung kam wie in den Jahren zuvor die so genannt «massgeschneiderten Beistandschaft», die exakt auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet ist, und sicherstellt, dass diese genau so viel Unterstützung erhalten, wie sie tatsächlich brauchen. Somit zeigen auch die neusten Zahlen, dass im Kanton Zug den wichtigsten beiden Grundsätzen der seit Anfang 2013 geltenden Gesetzgebung – nämlich jenen der Verhältnismässigkeit und der Subsidiarität – Rechnung getragen wird.
Die Zahl der Gefährdungsmeldungen lag im Jahre 2017 bei 436. Damit verzeichnet die KESB in diesem Bereich bereits zum zweiten Mal in Folge einen Rückgang, lagen doch die Gefähr-dungsmeldungen im Jahr 2016 bei 478 und im Jahr 2015 bei 495. Die Zahl der vor Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerden lag bei 23 (Vorjahr 21); davon wurden zwei teilweise oder ganz gut geheissen, acht abgewiesen und sieben abgeschrieben oder zurückgezogen bzw. entschied das Gericht ein Nichteintreten.
Was die Konfliktsituationen unter Eltern angeht, zeigt sich in der Statistik, dass sich geschiedene oder getrennt lebende Väter und Mütter immer häufiger wegen dem Besuchsrecht an die KESB wenden. Total musste im Jahr 2017, um diese für Kinder oft belastenden Streitereien zu regeln, 159 Mal von Amtes wegen eingegriffen werden. Im Vorjahr war dies 146 Mal der Fall. Zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das heisst, wenn nicht mehr die Eltern, sondern die KESB über den Aufenthalt eines Kindes entscheidet und als Folge danach die Kinder familienextern untergebracht werden (Heim, Pflegefamilie, Internat, Angehörige etc.), kam es im Jahre 2017 im Kanton Zug in insgesamt 41 Fällen. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr, wo diese Massnahme in 38 Fällen ausgesprochen worden war. Um eine Vaterschaft zu klären, musste die KESB im letzten Jahr 8 Beistandschaften errichten. Im Vorjahr waren es deren 9.
Typ | Titel |
---|---|
MM-Stabile-Fall-und-Massnahmenzahlen-bei-der-Zuger-KESB.pdf |