Zuger KESB: Zurückhaltung bei behördlichen Massnahmen
Zuger KESB: Zurückhaltung bei behördlichen Massnahmen
Die Statistik 2018 der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zeigt: Die Fall- und Massnahmenzahlen im Kanton Zug weisen gegenüber dem Vorjahr nur geringe Schwankungen auf. Die am häufigsten ergriffene Massnahme war wie im Jahr zuvor die Vertretungsbeistandschaft bei den Erwachsenen und die Erziehungsbeistandschaft sowie die Regelung des Besuchsrechts bei den Kindern. Ein Anstieg ist bei den Gefährdungsmeldungen zu verzeichnen.
Im Kanton Zug haben Amt und Behörde Erwachsene wiederum in diversen alltäglichen, ge-sundheitlichen, familiären und finanziellen Belangen unterstützt und Kindern aus problematischen oder desolaten Verhältnissen Schutz geboten. Im Kanton Zug waren im Jahre 2018 insgesamt 1'144 Personen von einer Schutzmassnahme betroffen; nämlich 765 Erwachsene und 379 Kinder. Dies geht aus der neusten Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hervor, die heute Morgen in Bern publik gemacht wird. Im Vorjahr lag die Zahl mit 1'201 Involvierten ein wenig höher. Setzt man die Schutzmassnahmen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, sieht es so aus: Schweizweit bestand per 31. Dezember 2018 für 27 Kinder pro 1'000 eine Schutzmassnahme (Kanton Zug: 16). Schweizweit bestand per 31. Dezember 2018 für 13 Erwachsene pro 1'000 eine Schutzmassnahme (Kanton Zug: 7). Behördliche Mass-nahmen werden somit im Kanton Zug sehr zurückhaltend angeordnet.
Bei den Erwachsenen am häufigsten zur Anwendung kam wie - in den Jahren zuvor - die so genannte «massgeschneiderte Beistandschaft», die exakt auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet ist. «Somit zeigen auch die neusten Zahlen, dass im Kanton Zug im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zielgerichtet und verhältnismässig agiert wird. Der Grundsatz lautet: so wenig staatliche Eingriffe wie möglich und so viel wie nötig», fasst Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern, die Strategie des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz zusammen.
Die Zahl der Gefährdungsmeldungen lag im Jahre 2018 bei 517. Damit verzeichnet die KESB in diesem Bereich zum ersten Mal einen Anstieg, lagen doch die Gefährdungsmeldungen im Jahr 2017 bei 436 und im Jahr 2016 bei 478. Die Zahl der vor Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerden lag bei 15 (Vorjahr 23); 3 Beschwerden wurden teilweise oder ganz gut geheissen (Vorjahr 2), 12 abgewiesen (Vorjahr 8) und 6 abgeschrieben oder zurückgezogen bzw. entschied das Gericht ein Nichteintreten (Vorjahr 7).
Immer mehr Streit wegen Besuchsrecht
Was die Konfliktsituationen unter Eltern angeht, zeigt sich in der Statistik, dass sich geschiedene oder getrennt lebende Väter und Mütter immer häufiger wegen dem Besuchsrecht an die KESB wenden. Total musste im Jahr 2018, um diese für Kinder oft belastenden Streitereien zu regeln, 175 Mal von Amtes wegen eingegriffen werden. Im Jahr 2017 war dies 159 Mal der Fall und im Jahr 2016 lag die Zahl noch bei 146. «Diese Zahlen dokumentieren unsere Erfahrung, dass hochstrittige Fälle in den Familien zunehmen und Eltern immer weniger willens oder im Stande sind, Angelegenheiten wie das Besuchsrecht einvernehmlich zu regeln», so Gabriella Zlauwinen, Präsidentin der Zuger KESB. Zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das heisst, wenn nicht mehr die Eltern, sondern die KESB über den Aufenthalt eines Kindes entscheidet und als Folge danach die Kinder familienextern untergebracht werden (Heim, Pflegefamilie, Internat, Angehörige etc.), kam es im Jahre 2018 im Kanton Zug in insgesamt 44 Fällen. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr, wo diese Massnahme in 41 Fällen ausgesprochen worden war. Um eine Vaterschaft zu klären, musste die KESB im letzten Jahr 8 Beistandschaften errichten. Das sind gleichviele wie im Vorjahr.
KOKES-Statistik
Die KOKES-Statistik 2018 umfasst die Daten aus allen 26 Kantonen resp. von allen 146 KESB. Das Ziel der Statistik besteht darin, schweizweite Kennzahlen zu installieren, Entwicklungen abzubilden und interkantonale Vergleiche zu ermöglichen. Die Datenlieferung für die KOKES-Statistik erfolgt seit 2013 elektronisch von den Fallführungssystemen der KESB direkt auf eine zentrale Datenbank der KOKES. https://www.kokes.ch
Kontakt
Gabriella Zlauwinen, Leiterin Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Präsidentin KESB
T + 41 41 723 79 80
gabriella.zlauwinen@zg.ch
KOKES-Statistik 2018
Typ | Titel |
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KOKES-Statistik 2018 Erwachsene | |
KOKES-Statistik 2018 Kinder |