Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für den Schutz von Menschen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Aufgabe der KESB ist es, mittels einer fachübergreifenden Einzelfallbeurteilung geeignete Massnahmen anzuordnen und deren Umsetzung und Angemessenheit regelmässig zu überprüfen. Dabei soll den Betroffenen individuell und mit massgeschneiderten Lösungen geholfen werden. Kernpunkte bilden der Schutz und die Förderung des Selbstbestimmungsrechts.
Die KESB ist eine interdisziplinäre Fachbehörde und setzt sich zusammen aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und vier Mitgliedern, welche die Gebiete Recht und Sozialarbeit vertreten. Damit ist zum einen eine hohe Professionalität sichergestellt, zum anderen fliessen stets unterschiedliche Sicht- und Denkweisen in die Entscheidungsprozesse mit ein.