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Entstehung der KESB

Entstehung der KESB

Am 1. Januar 2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Zuger Einwohner- und Bürgergemeinden durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen wurden im gleichen Umfang wie bisher beibehalten, die gemeindliche Mandatsführung wurde neu vom Kanton übernommen.

Grund für diese Änderung war die Revision des früheren Vormundschaftsrechtes (jetzt: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). So verlangt das Bundesrecht seit dem 1. Januar 2013, dass die Aufgaben der ehemaligen Vormundschaftsbehörden von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden.

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die Neuschaffung der KESB bringen für schutzbedürftige Menschen wesentliche Verbesserungen mit sich:

  • Schutz und Förderung des Selbstbestimmungsrechts: Im Mittelpunkt stehen nicht mehr primär die Bevormundung und der damit einhergehende Entzug von Rechten, vielmehr wird den Betroffenen individuell mit massgeschneiderten Massnahmen geholfen. So kommt behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit nur noch dann zum Tragen, wenn andere – private – Vorkehrungen oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht mehr reichen.
  • Professionalisierte interdisziplinäre Fachbehörde: Die neue, professionelle KESB ist interdisziplinär zusammengesetzt und verfügt über umfassendes Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Rechtswissenschaft, Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie).

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