Links zu Beratungs- und Fachstellen
Im revidierten Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz erhält das Recht auf Selbstbestimmung eine zentrale Rolle. Behördliches Eingreifen soll erst dann erfolgen, wenn alle anderen Massnahmen nicht oder nicht mehr greifen. Die folgenden Beratungs- und Fachstellen bieten Unterstützung:
Ambulanter Psychiatrischer Dienst
Familien- und Jugendberatung triangel
Pro Infirmis, Beratungsstelle Zug
punkto Kinder-, Jugend- und Elternberatung