Über das KES
1. Die Amtsleitung
Die Amtsleitung nimmt eine besondere Stellung ein, da sie sowohl das Präsidium der KESB und gleichzeitig die Amtsleitung über das KES inne hat.
Die Amtsleitung ist insbesondere zuständig für:
- Strategische, operative und administrative Gesamtleitung des KES
- Geschäftskontrolle
- Finanz- und Rechnungswesen
- Personalführung der Mitarbeitenden der KESB und des KES
- Vertretung des KES und der KESB gegen aussen
- Führung des Präsidiums der KESB
2. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die KESB ist für die die Massnahmenanordnung, -aufsicht und -überprüfung verantwortlich.
weitere Informationen zur KESB
3. Die Unterstützenden Dienste (KESUD)
Zur KESUD gehören der Rechtsdienst, der Abklärungsdienst und die Fachstelle Pflegefamilie.
Die KESUD sind insbesondere zuständig für:
- Fachliche Unterstützung der KESB in rechtlichen und sozialarbeiterischen Fragen
- Sachverhaltsabklärungen und Berichte zuhanden der KESB
- Abfassung von Entscheiden zuhanden der KESB
- Abfassung von Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren
- Mitwirkung bei Vernehmlassungen im Rechtssetzungsverfahren
- Verfolgung und adäquate Aufarbeitung der Rechtsprechung und Rechtsentwicklung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz zuhanden der KESB
- Entgegennahme und Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen bei Kindern und Weiterleitung an das Präsidium bzw. Vizepräsidium
- Anhörungen von Kindern
- Teilnahme bei Anhörungen und Protokollführung inkl. bei fürsorgerischen Unterbringungen (FU)
4. Zentrale Dienste (KESZD)
Zu den Zentralen Diensten gehören die Mitarbeitenden der Abteilungen Revisorat und Kanzlei.
Die Zentralen Dienste sind insbesondere zuständig für:
- Zentrale Annahme von Telefongespräche für den gesamten Behördenbereich des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz
- Weiterleitung der Telefongespräche und/oder Informationserteilung
- Aufnahme eingehender Gefährdungsmeldungen und Weiterleitung an das Präsidium der KESB
- Ausfertigen, Redaktion und Versand sämtlicher Entscheide der KESB
- Führen der Klientenadministration und damit verbundener Aufgaben im Bereich der Geschäftskontrolle (Fristen, Pendenzen etc.)
- Empfang, Betreuung und Weiterleitung des Publikumsverkehrs
- Führung des Rechnungswesens des KES
- Revision von Inventar, Bericht- und Rechnung bei Beistandschaften und Vormundschaften
5. Das Mandatszentrum (MaZ)
Zum Mandatszentrum gehören die Berufsbeiständinnen und Beistände sowie die Sachbearbeiterinnen des Mandatszentrums (MaZ)
Das MaZ ist insbesondere zuständig für:
- Führung der von der KESB zugeteilten Mandate
- Führung der Fachstelle für private Mandatspersonen (priMa-Fachstelle)
- Allgemeine Begleitung und Instruktion der privaten Mandatspersonen
- Qualitätssicherung und Entwicklung der Mandatsführung