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Forstreviere

Forstreviere, zuständige Förster, Holzschläge im Privatwald, Holzanzeichnung

Holzanzeichnung

Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes. Dazu müssen die zu fällenden Bäume vorgängig durch den zuständigen Revierförster markiert werden (Holzanzeichnung). Weitere Informationen zu den Forstrevieren und zur Forstorganisation finden Sie unter Downloads.

Für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die keinen eigenen anerkannten Revierförster angestellt haben oder sich nicht vertraglich einem Forstrevier angeschlossen haben, sind folgende Revierförster zuständig:

Oberägeri / Menzingen / Neuheim:

Hanspeter Nussbaumer,  Tel. 041 755 02 16  /  079 304 97 94

E-Mail: hanspeter.nussbaumer@zg.ch

Zug / Baar / Unterägeri / Walchwil / Cham / Steinhausen:

Walter Stauffacher, Tel. 041 728 35 27 / 079 407 03 49

E-Mail: walter.stauffacher@zg.ch

Hünenberg / Risch:

Roman Merz, Tel. 041 723 92 82 / 078 661 41 17

E-Mail: roman.merz@zg.ch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung (info.afw@zg.ch / Tel. 041 728 35 22) 

 

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Forstreviere im Kanton Zug Karte
Richtlinie Forstorganisation.pdf Dokument

Weitere Informationen

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