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11.07.2018

Er­heb­li­che Wald­brand­ge­fahr im Kan­ton Zug

11.07.2018
Er­heb­li­che Wald­brand­ge­fahr im Kan­ton Zug

ME­DI­EN­MIT­TEI­LUNG

Die hohen Tem­pe­ra­tu­ren, die feh­len­den Nie­der­schlä­ge und Wind füh­ren auch in den Wäl­dern und in der of­fe­nen Land­schaft des Kan­tons Zug zu gros­ser Tro­cken­heit. Damit ver­schärft sich die Wald­brand­ge­fahr deut­lich.

Die Böden, die Ve­ge­ta­ti­on, sowie das her­um­lie­gen­de Ast- und Laub­ma­te­ri­al sind nach heis­sen, son­ni­gen Tagen ohne nam­haf­te Nie­der­schlä­ge tro­cken und leicht ent­flamm­bar. Es be­steht die Ge­fahr, dass weg­ge­wor­fe­ne bren­nen­de Streich­höl­zer, Rau­cher­wa­ren oder der Fun­ken­flug eines Grill­feu­ers Feuer aus­lö­sen kön­nen.

Auf­grund der ak­tu­el­len Wet­ter­pro­gno­sen sind wei­ter­hin heis­se Tage ohne nen­nens­wer­te Nie-​derschläge zu er­war­ten. Die Wald­brand­ge­fahr bleibt des­halb be­stehen oder kann sogar wei­ter zu­neh­men. Daher wird emp­foh­len, auf Feuer an gut be­sonn­ten Wald­rän­dern und wind­ex­po­nier­ten Stel­len zu ver­zich­ten!

Fol­gen­de Ver­hal­tens­re­geln sind in jedem Fall ein­zu­hal­ten:

-       Feuer nur in fest ein­ge­rich­te­ten Feu­er­stel­len ent­fa­chen

-       Feuer je­der­zeit unter Kon­trol­le hal­ten

-       Fun­ken­wurf so­fort lö­schen

-       Feuer vor dem Ver­las­sen voll­stän­dig lö­schen

-       Bei star­kem oder bö­igem Wind auf Feuer ver­zich­ten

-       Keine Rau­cher­wa­ren weg­wer­fen

-       Kein Schlag­ab­raum ver­bren­nen

-       Kein Feu­er­werk in Wal­des­nä­he ab­feu­ern

-       Die auf dem Pro­dukt auf­ge­druck­ten Si­cher­heits­ab­stän­de ein­hal­ten

-       Keine Him­mels­la­ter­nen stei­gen las­sen

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Typ Titel Be­ar­bei­tet
Medienmitteilung vom 11. Juli 2018 30.07.2018

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