Erstnachweis der flagship species Gelbringfalter im Kanton Zug
Erstnachweis der flagship species Gelbringfalter im Kanton Zug
Die vom Kanton Zug eingeleiteten Aufwertungs- und Artenschutzmassnahmen in Waldnaturschutzgebieten wirken. Dies belegt unter anderem der sensationelle Erstnachweis einer der wichtigsten Waldförderarten: des Gelbringfalters. Beim Schmetterling handelt es sich um eine gemäss Roter Liste stark gefährdete Tierart. «Seine erstmalige Präsenz ist darum als grosser Erfolg für die Artenvielfalt und die Biodiversität im Kanton Zug zu werten», so Frau Landammann Manuela Weichelt.
Gesichtet und fotografiert wurde der Gelbringfalter vor wenigen Tagen in einem Waldnaturschutzgebiet der Korporation Walchwil von Forstwart Dominic Hürlimann. Dieser meldete die erfreuliche Entdeckung sofort dem für Waldnaturschutzmassnahmen im Kanton Zug zuständigen Amt für Wald und Wild der Direktion des Innern. Die Präsenz des in der Schweiz stark gefährdeten Tagfalters ist darum relevant, weil sie nachweist, dass die im Kanton Zug ergriffenen Massnahmen zur Artenvielfalt wirken. Dazu gehören etwa die Ausformung von locker bestockten Wäldern sowie die Pflege von Gebüsch-Strukturen und Waldlichtungen. Der Falter fühlt sich in halboffenen Orchideen-Föhrenwäldern bzw. besonnten Lichtungen mit Grasbewuchs zu Hause. «Seine erstmalige Präsenz ist darum als grosser Erfolg für die Artenvielfalt und die Biodiversität im Kanton Zug zu werten», so Frau Landammann Manuela Weichelt. «Nun geht es darum, das punktuelle Vorkommen zu sichern und die Population zu stärken», so Martin Ziegler, Leiter der Abteilung Schutzwald, Waldbiodiversität und Naturgefahren beim Amt für Wald und Wild.
Schweizerisches Fauna-Fachzentrum bestätigt Erstnachweis
Auch bei «info fauna», dem Schweizerischen Zentrum für die Kartografie der Fauna in Neuenburg, hat man die Erfolgsmeldung aus Zug mit Freude zur Kenntnis genommen. Yannick Chittaro bestätigt diesen Erstnachweis für den Kanton Zug: «Es gibt auch keine historischen Belege, dass dieser sehr seltene, einheimische Tagfalter je im Kanton Zug vorkam.» Der Gelbringfalter ist eine so genannte «flagship species». Dies bedeutet, dass Massnahmen zu seinen Gunsten auch unzähligen anderen Arten im gleichen Habitat zum Vorteil gereichen. «Der Erstnachweis ist aber nicht nur eine Bestätigung für die Anstrengungen des Kantons in den Waldnaturschutzgebieten, er ist auch ein toller Erfolg für das gemeinsame Engagement von Kanton, Bund und der Waldbesitzerin Korporation Walchwil», so Ziegler. Der anmutige Gelbringfalter ist nach der unverkennbaren Zeichnung auf seiner Flügelunterseite benannt. Auf ihr befinden sich auffällige, schwarze Augen, die von einem dünnen, gelben Rand eingefasst sind.
Beilagen
- Foto 1: Gelbringfalter präsentiert die Flügeloberseite auf einem Haselstrauch
- Foto 2: Gelbringfalter präsentiert die Flügelunterseite auf einer Stechpalme
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Erstnachweis der flagship species Gelbringfalter im Kanton Zug.pdf | 03.07.2018 | |
Foto 1 Gelbringfalter - Flügeloberseite.jpg | 03.07.2018 | |
Foto 2 Gelbringfalter - Flügelunterseite.jpg | 03.07.2018 |