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01.05.2020

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

01.05.2020
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben – mässige Waldbrandgefahr

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben – mässige Waldbrandgefahr

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug entschärft hat. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 21. April 2020 wird deshalb aufgehoben und die Gefahrenstufe von «gross» auf «mässig» zurückgestuft.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt und für die kommenden Tage sind weitere Niederschläge prognostiziert. Die Gefahrenstufe wird darum von «gross» auf «mässig» zurückgestuft.

Das Entfachen von Feuer im Wald und ausserhalb des Waldes hat aber immer mit der nötigen Vorsicht zu erfolgen. Wenn Sie sich an folgende Regeln halten, können Sie mithelfen Waldbrände zu vermeiden:

  • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen 
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
  • Keine Raucherwaren wegwerfen

Ein grosses Dankeschön an die Bevölkerung für das konsequente Einhalten des Feuerverbotes und das entgegengebrachte Verständnis. Dank diesem disziplinierten Verhalten und der erhöhten Bereitschaft der Feuerwehren ist der Kanton Zug, trotz der Trockenheit der vergangenen Wochen, von Wald- und Flurbränden verschont geblieben.

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Medienmitteilung vom 1. Mai 2020 01.05.2020

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