Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug
MEDIENMITTEILUNG
Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug
Durch das sonnige Frühlingswetter und die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Per sofort gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Die Böden, die Vegetation, sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial sind nach Tagen ohne namhafte Niederschläge trocken und leicht entflammbar. Es besteht die Gefahr, dass weggeworfene Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers Feuer auslösen können. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind weiterhin sonnige Tage ohne nennenswerte Niederschläge zu erwarten.
Wald / Waldabstand 50 Meter
Im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist es absolut verboten Feuer zu entfachen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Übriges Gebiet
Um das Risiko von Bränden zu reduzieren, gilt auch ausserhalb des Waldes - und somit auch im Siedlungsgebiet - ein bedingtes Feuerverbot. Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerken, das Steigenlassen von «Himmelslaternen» sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern.
Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt.
Folgende Vorsichtsmassnahmen sind in diesem Fall einzuhalten:
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie auf dem beiliegenden Merkblatt.
Das Amt für Wald und Wild und die Gebäudeversicherung Zug werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe | 21.04.2020 |