Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Freien bleibt bestehen
Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Freien bleibt bestehen
Im Kanton Zug bleibt das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien bis auf weiteres aufrecht erhalten.
Trotz der Niederschläge der letzten zwei Tage, hat sich die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Zug nicht wesentlich entschärft. Einerseits waren die Niederschlagsmengen regional unterschiedlich und teilweise sehr gering. Anderseits wird es gemäss den Wetterprognosen über das Wochenende wieder sonnig und trocken. Die Zentralschweizer Kantone haben beschlossen, die Gefahrenstufe und das Feuerverbot bis mindestens nächsten Dienstag aufrecht zu erhalten.
Grossflächige Wald- und Flurbrände mit erheblichem Schadenpotential sind nach wie vor möglich. Jeglicher Umgang mit Feuer im Freien ist darum zwingend zu vermeiden. Das Ende Juli durch die Behörden erlassene Feuerverbot gilt bis auf weiteres und muss konsequent eingehalten werden. Es beinhaltet die folgenden Regelungen:
- Im ganzen Kanton Zug ist es verboten im Freien, das heisst auch innerhalb des Siedlungsgebietes, Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere das Grillieren an Feuerstellen, in Feuerschalen und auf Einweggrills
- Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen", ist generell verboten.
Die Vorschriften bleiben bis mindestens Dienstag, 14. August, bestehen. Die Gebäudeversicherung Zug und das Amt für Wald und Wild werden das Feuerverbot erst aufheben, wenn beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird über die Aufhebung des Feuerverbotes informiert.
Kontakt
Martin Ziegler
Leiter Abteilung Schutzwald, Waldbiodiversität und Naturgefahren
Amt für Wald und Wild
T +41 79 507 24 63, martin.ziegler@zg.ch
Roland Fässler
Leiter Feuerwehr/Feuerwehrinspektor
Gebäudeversicherung Zug
T + 41 41 726 90 71, +41 79 547 84 89, roland.faessler@zg.ch
Typ | Titel | Bearbeitet |
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18.08.10 MM Feuerverbot im Freien bleibt bestehen.pdf | 10.08.2018 |