Weiterhin «erhebliche» Waldbrandgefahr im Kanton Zug
MEDIENMITTEILUNG
Weiterhin «erhebliche» Waldbrandgefahr im Kanton Zug
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat
hat der Kanton Zug entschieden, die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)
beizubehalten. Weiterhin sind Feuer nur in festeingerichteten Feuerstellen erlaubt.
Es wird jedoch dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und in
Waldesnähe umzugehen.
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben die Zentralschweizer Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz und Zug entschieden, die Waldbrandgefahr weiterhin als «erheblich» einzustufen. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage sagen kühlere Temperaturen und Niederschlag voraus. Nach wie vor ist jedoch die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb ist dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und Waldesnähe umzugehen.
Mit der Beibehaltung der Waldbrandgefahr «erheblich» ist es erlaubt, ausserhalb des Waldes mit der nötigen Vorsicht Feuerwerkskörper abzufeuern.
Folgende Verhaltenshinweise sind zwingend einzuhalten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten und Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Schlagabraum verbrennen
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern und die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände einhalten
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Das Amt für Wald und Wild und die Gebäudeversicherung Zug werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren. Die nächste Beurteilung erfolgt am 3. August. Bis dahin bleibt die Gefahrenstufe «erheblich» bestehen.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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20220726 MM weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Zug.pdf | 26.07.2022 |