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Zugersee

Fischereipatente für den zugerischen Teil des Zugersee
Auf dem Zugersee
Bild Legende:

Fischereipatente für den zugerischen Teil des Zugersees können telefonisch, schriftlich (Bestellformular Download) und online beim Amt für Wald und Wild bestellt werden.

Ausser für Tageskarten und für Gastkarten müssen die Angelnden einen Sachkunde-Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben. Wer seinen Sachkunde-Nachweis beim Amt für Wald und Wild dokumentiert hat, erhält eine Nachweis-Nr. und kann dadurch auch online lösen (Zusatzinformation als Download).

Das Fischereijahr dauert jeweils vom 1. November bis 31. Oktober und ist massgebend für die Gültigkeit der Jahrespatente.

Uferpatente

Jahrespatent CHF  60.-
Jahrespatent + Gastkarte CHF 110.-
Monatspatent (Kalendermonat)                                                                   CHF  25.-

Bootspatente (gültig vom Boot und vom Ufer aus)

Jahrespatent     CHF 140.-
Jahrespatent + Gastkarte CHF 190.-
Monatspatent (Kalendermonat)                                                                  CHF   50.-
zwei Wochenpatent (14 Tage) CHF   40.-
Tagespatent                                                                                        CHF   20.-

Jugendpatente (Jahrespatent)

mit Sachkundenachweis,
erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag

CHF 40.-

Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zug bezahlen für Ufer- und Bootspatente mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Wochen einen Zuschlag von 100 % der massgebenden Patentgebühr.

Fangstatistik:

Neu kann die Fangstatistik online erfasst und eingereicht werden.

 

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Angelfischerei im Kanton Zug Informationsblatt
Bestellformular Fischereipatent Zugersee Formulare
Sachkunde-Information Fischerei BAFU Informationsblatt
Zugerseekarte Karte

Weitere Informationen

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