Zugersee

Fischereipatente für den zugerischen Teil des Zugersees können telefonisch, schriftlich (Bestellformular Download) und online beim Amt für Wald und Wild bestellt werden.
Ausser für Tageskarten und für Gastkarten müssen die Angelnden einen Sachkunde-Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben. Wer seinen Sachkunde-Nachweis beim Amt für Wald und Wild dokumentiert hat, erhält eine Nachweis-Nr. und kann dadurch auch online lösen (Zusatzinformation als Download).
Das Fischereijahr dauert jeweils vom 1. November bis 31. Oktober und ist massgebend für die Gültigkeit der Jahrespatente.
Uferpatente
Jahrespatent | CHF 60.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 110.- |
Monatspatent (Kalendermonat) | CHF 25.- |
Bootspatente (gültig vom Boot und vom Ufer aus)
Jahrespatent | CHF 140.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 190.- |
Monatspatent (Kalendermonat) | CHF 50.- |
zwei Wochenpatent (14 Tage) | CHF 40.- |
Tagespatent | CHF 20.- |
Jugendpatente (Jahrespatent)
mit Sachkundenachweis, |
CHF 40.- |
Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zug bezahlen für Ufer- und Bootspatente mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Wochen einen Zuschlag von 100 % der massgebenden Patentgebühr.
Fangstatistik:
Neu kann die Fangstatistik online erfasst und eingereicht werden.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Angelfischerei im Kanton Zug | Informationsblatt | |
Bestellformular Fischereipatent Zugersee | Formulare | |
Sachkunde-Information Fischerei BAFU | Informationsblatt | |
Zugerseekarte | Karte |