Jagdausbildung

Wer Jägerin oder Jäger werden will, braucht eine kantonale Prüfung. Die Prüfung ist grundsätzlich im Wohnkanton zu absolvieren.
Die Ausbildung zur Patentjägerin/zum Patentjäger dauert im Kanton Zug anderthalb Jahre und wird vom Zuger Kantonalen Patentjägerverein, der Prüfungskommission für Jägerinnen und Jäger sowie der Jagdverwaltung beim Amt für Wald und Wild gemeinsam getragen. Details finden Sie im Reglement über die Jagdausbildung und Prüfung (BGS 932.13).Ein Blick ins Klassenzimmer ist – am besten nach Voranmeldung – jederzeit möglich.
Ausbildung und Prüfung basieren auf dem CH-Standardlehrmittel "Jagen in der Schweiz".
In der Broschüre «Die Zuger Jagd – traditionell und volksnah» (siehe pdf unter Downloads) können Sie sich einen Überblick über die Gesetze, die Gebräuche und den Ablauf der Zuger Jagd verschaffen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Die Zuger Jagd - traditionell und volksnah | Informationsblatt |