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Gefahrenkarten

Naturgefahren / Gefahrenkarten

Die Gefahrenkarten zeigen im Massstab 1:5'000 auf, mit welcher Wahrscheinlichkeit und mit welcher Intensität eine Naturgefahr in einem bestimmten Gebiet auftritt.

Sie werden im Kanton Zug innerhalb des Siedlungsgebietes (Erhebungsgebiet Gefahrenkartierung) für die Hauptprozessarten Wasser (Überschwemmung, Übermurung), Rutschung (Hangmuren, spontane und permanente Rutschungen ) und Sturz (Stein-/Blockschlag, Fels-/Bergsturz) nach einheitlichen Vorgaben des Bundes erstellt.

Dabei wird die Gefährdung in den vier Gefahrenstufen gering (gelb), mittel (blau), erheblich (rot) und Restgefährdung (gelb-weiss) ausgewiesen.

Grafik zu Gefährdung der vier Gefahrenstufen
Bild Legende:

Die Halbfelder (2, 4 und 6) werden je nach Prozess einer höheren oder tieferen Gefahrenstufe zugeordnet. Für schnelle bzw. brutale Prozesse wie Murgang, Hangmuren sowie Stein- und Blockschlag gilt die höhere Gefahrenstufe, für langsame bzw. graduelle Prozesse wie Überschwemmungen die tiefere Gefahrenstufe.

Fels- und Bergsturz weisen immer starke Intensität auf und werden basierend auf der Wiederkehrperiode den Matrixfeldern 7, 8 oder 9 zugeordnet.

Grafik zu Intensität - Bild 1
Bild Legende:

Bei permanenten Rutschungen ist aufgrund ihres kontinuierlichen Verlaufs nur die Intensität für die Einteilung der Gefahrenstufen massgebend (Matrixfeldern 1, 2 oder 3).

Grafik zu Intensität - Bild 2
Bild Legende:

Synoptische Gefahrenkarte

Die Kombination mehrerer Gefahrenkarten pro Hauptprozessart ergibt die synoptische Gefahrenkarte. Dabei ist immer die höchste Gefahrenstufe massgeblich.

 

Gefahrenkarte pro Hauptprozessart

Im Kanton Zug wird für die Hauptprozessarten Wasser, Rutschung und Sturz jeweils eine eigene prozessspezifische Gefahrenkarte erstellt.

 

Intensitätskarte pro Hauptprozessart

Die Intensitätskarten zeigen auf, mit welcher Einwirkung ein Gefahrenhauptprozess in einem Gebiet bei verschiedenen Wahrscheinlichkeiten auftritt (Jährlichkeiten 30, 100, 300 und 1000 Jahre).

 

Stand der Gefahrenkartierung im Kanton Zug (Stand: Dezember 2021)

Für folgende Gebiete sind Gefahrenkarten vorhanden:

-       Siedlungsgebiet Walchwil (revidiert 2019)

-       Siedlungsgebiet Zug (revidiert 2020)

-       Siedlungsgebiet Risch, nur Wasserprozesse (neu erstellt 2020)

Die Technischen Berichte zu den Gefahrenkarten befinden sich am Ende dieser Seite.

Für folgende Gebiete sind Gefahrenkarten aktuell in der Erarbeitung bzw. Revision:

-       Lorze in Baar und Zug

-       Höll im Lorzentobel

-       Siedlungsgebiet Oberägeri

-       Siedlungsgebiet Unterägeri

-       Siedlungsgebiet Menzingen

-       Siedlungsgebiet Neuheim

-       Siedlungsgebiet Risch, nur Massenbewegungsprozesse

Für folgende Gebiete ist die Erarbeitung bzw. Revision für 2022 geplant:

-       Siedlungsgebiet Baar

-       Siedlungsgebiet Steinhausen

-       Siedlungsgebiet Cham

-       Siedlungsgebiet Hünenberg

Wo nach keine Gefahrenkarten erstellt wurden gilt für das übrige Kantonsgebiet die Gefahrenhinweiskarte. Die flächendeckend für den ganzen Kanton vorhandene Gefahrenhinweiskarte gibt ebenfalls Auskunft zur Gefährdung durch Naturgefahren, jedoch weniger detaillierter ohne Information zu Intensität und Wahrscheinlichkeit eines Naturgefahrenprozesses. 

Weitere Informationen

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