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Gefahrenprävention

Gefahrenprävention, Schutzmassnahmen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Naturgefahren zu schützen:

Raumplanung
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Raumplanung
Keine neue Bauten in gefährdeten Gebieten erstellen und Gewässerraum freihalten.

Raumplanung
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Unterhalt
Gewässer und Schutzbauten sachgerecht unterhalten.

Schutzwaldpflege
Mittels gezielter Schutzwaldpflege die erhebliche Schutzwirkung des Waldes optimieren.

Überwachung
Bekannte latente Naturgefahrenprozesse überwachen (z.B. permanente Rutschgebiete oder Blocksturzgebiete).

Notfallorganisation
Die Organisation im Notfall sicherstellen (Führungsstäbe, Einsatzdienste, Personal und Material).

Objektschutz
Gebäude durch Objektschutzmassnahmen (z.B. erhöhte Gebäudeöffnungen, Einfahrten, Lichtschächte, verstärkte Wände oder Mauern) gegen bekannte Einwirkungen schützen.

Objektschutz
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Schutzbauten
Naturgefahrenprozesse durch Schutzbauten (z.B. Bachsperren, Dämme oder Geschiebesammler) eindämmen. Die Schutzbauten laufend überwachen, periodisch auf ihre Funktionstauglichkeit überprüfen und in einem Schutzbautenkataster verwalten.

Schutzbauten
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Durch ein integrales Risikomanagement - also durch eine optimale Kombination der oben aufgeführten Massnahmen - soll ein angemessener Schutz gewährleistet werden. Die obige Reihenfolge entspricht hierbei der Prioritätensetzung, das heisst raumplanerische Massnahmen sind der Erstellung von Schutzbauten vorzuziehen.

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