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Dritter Evaluationsdurchgang 2020 - 2025

dritter Evaluationsdurchgang 2020 - 2025

Aufgaben der Externen Schulevaluation im dritten Evaluationsdurchgang

Standardmässig zu evaluierende Schwerpunkte
Für den dritten Evaluationsdurchgang (2020 - 2025) hat der Bildungsrat für alle Stufen der obligatorischen Schulzeit an den gemeindlichen Zuger Schulen (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I) zwei Evaluationsschwerpunkte festgelegt, die sich an den «Strategischen Entwicklungslinien für die Zuger Volksschulen 2018 bis 2022» vom Juni 2018 des Bildungsrates und den Elementen 1 bis 8 des Rahmenkonzepts ausrichten:

  1. Die Schul- und Unterrichtsqualität wird systematisch und nachhaltig weiterentwickelt.
  2. Erfolgreiches Lehren und Lernen wird gezielt gefördert durch die Schaffung von tragfähigen Beziehungen sowie Lerngelegenheiten für kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches und kooperatives Lernen.

Modulares Verfahren (Wahl von Fokusthemen)
In der Konsolidierungsphase des Rahmenkonzepts «Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» setzen die einzelnen Schulen und Schulgemeinden eigene, bedarfsgerechte Schwerpunkte innerhalb ihres Qualitätsmanagements. Daher wird parallel zum standardmässig evaluierten Teil im dritten Evaluationsdurchgang ein partizipatives und modulares, auf die jeweilige Schule (Schuleinheit bzw. Schulgemeinde) angepasstes, Verfahren angewendet. Die Schulen haben dabei die Möglichkeit, ihren Bedürfnissen und Entwicklungsschwerpunkten entsprechende Vertiefungsfelder der Evaluation zu definieren.

Unterstützung bei internen Evaluationen
Die Abteilung Externe Schulevaluation unterstützt und begleitet auf Wunsch Schulen bei internen Evaluationen. Dies im Sinne einer Prozessbegleitung. Für die Wahl des Evaluationsthemas, die Durchführung, die Analyse und Auseinandersetzung mit quantitativen sowie qualitativen Daten ist primär die Schule verantwortlich. Das Vorgehen, die Einbindung und auch Abgrenzung zwischen der Schule und der Abteilung Externe Schulevaluation werden vorgängig vereinbart und schriftlich festgehalten

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