Aufgaben und Funktionen
Alle drei bis fünf Jahre werden die gemeindlichen Schulen evaluiert. Sie erhalten eine professionelle Aussensicht, bezogen auf kantonale Qualitätsstandards. Die externe Schulevaluation benennt Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schulen.
Damit erfüllt sie zwei Funktionen:
Entwicklungsfunktion
Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen erhalten eine systematische und fundierte Aussensicht zur Qualität der Schule und des Unterrichts. Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Indem relevante Ansatzpunkte für die Schulentwicklung benannt werden, erhalten die Bildungsverantwortlichen der Schulen Steuerungswissen.
Rechenschaftslegung
Die geleitete Schuleinheit wird im Rahmen ihrer Rechenschaftslegung gegenüber den Gemeindebehörden unterstützt, indem sie ihre eigene Einschätzung mit einer Expertensicht ergänzen und belegen kann.
Die Gemeindebehörden haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit, Berichte der externen Schulevaluation als Beleg für die Qualität der gemeindlichen Schulen zu nutzen.
Ausserdem legt die externe Schulevaluation dem Bildungsrat einen Qualitätsnachweis über die evaluierten Zuger Schulen vor. In einem anonymisierten Bericht liefert sie zuhanden des Bildungsrats aggregrierte Daten, die den Stand der Qualität der Schulen im Kanton Zug aufzeigen.