Gesetzliche Grundlagen
Die externe Schulevaluation ist im Rahmenkonzepts «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» (Element 12 – Kanton) sowie im Schulgesetz des Kantons Zug verankert.
Das Amt für gemeindliche Schulen legt die kantonalen Verfahrensstandards, der Bildungsrat die Schwerpunkte der externen Schulevaluation fest.
Schulgesetz
§ 13
Qualitätsentwicklung
1 Qualitätsentwicklung ist ein systematischer, kontinuierlicher und geleiteter Prozess, der die Qualität der Schule fördert.
2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedingungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept.
3 Die Schulen prüfen und beurteilen periodisch in eigener Verantwortung auf der Basis von Standards ihre Qualität und legen Rechenschaft über ihre Zielerreichung ab (interne Evaluation).
4 In Berücksichtigung der Schwerpunkte des Bildungsrats werden periodisch durch eine fachliche Aussensicht die Qualität der gemeindlichen Schulen geprüft und Massnahmen zur Qualitätsentwicklung vorgeschlagen (externe Evaluation).
Verordnung zum Schulgesetz
§ 8ter
Externe Schulevaluation
1 Die externe Schulevaluation prüft an den gemeindlichen Schulen alle drei bis fünf Jahre systematisch die Qualität der Schulen. Sie beurteilt
a) die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages;
b) das interne Qualitätsmanagement;
c) die Organisation der Schule;
d) die Wirkung der Schule als pädagogische Einheit;
e) die Umsetzung der kantonalen Schwerpunkte der Bildungsziele und der Schwerpunkte der Schule selbst;
f) die Qualität des Lehrens und Lernens;
g) die operative Führung der Schule.
2 Die externe Schulevaluation führt die Evaluation zeitlich und inhaltlich in Absprache mit der Schulleitung durch. Die Evaluationsthemen und Qualitätskriterien werden mit ihr schriftlich vereinbart. Die Schulleitung stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und trifft schulintern die nötigen Vorbereitungen.
3 Die externe Schulevaluation verfasst für die Schule, die Schulleitung und die Schulkommission einen Bericht mit den Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht.
4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zuhanden des Amtes für gemeindliche Schulen einen Massnahmenplan.