Talentförderung Kunst und Sport
Das Schulgesetz sieht vor, dass besonders begabte Jugendliche der Sekundarstufe I zur Vorbereitung auf eine Laufbahn im musischen Bereich oder auf den Spitzensport im Sinne der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung eine dafür speziell geeignete Schule besuchen können. Diese Schulen bieten insbesondere die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen, um das intensive Training und den Besuch des Unterrichts aufeinander abzustimmen.
Kunst- und Sportklasse Cham
Seit dem Schuljahr 2010/11 führt die Gemeinde Cham die Kunst- und Sportklasse Cham, damit talentierte Jugendliche auch innerhalb des Kantons Zug gefördert werden können. Der Unterricht ist stark individualisiert. Im Stundenplan wird Rücksicht genommen auf die Ambitionen der Schülerinnen und Schüler im ausserschulischen Bereich. Die Stundentafel wird gekürzt und einige Fachbereiche erfahren Anpassungen. Die Hauptfächer werden gemäss kantonaler Stundentafel unterrichtet. Die Kunst- und Sportklasse Cham kann den Schülerinnen und Schülern unbürokratisch Sonderurlaube für Wettkämpfe respektive Aufführungen, ausserordentliche Trainings, Arzt-/Physiotherapiebesuche, Trainingslager mit Auswahlteams u.a. bewilligen.
Die Sekundarstufe I wird an der Kunst- und Sportklasse in der regulären Schulzeit von drei Jahren absolviert. Den Schülerinnen und Schülern wird der Anschluss im berufsbildenden oder im gymnasialen Bereich ermöglicht.
Ausserkantonale Kunst- und Sportklassen
Besuchen talentierte Zuger Jugendliche der Sekundarstufe I ausserkantonale Kunst- und Sportklassen, wird in Anwendung des Regionalen Schulabkommens Zentralschweiz vom 19. Mai 2011 (RSZ; BGS 412.12) bzw. der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 das Schulgeld je zur Hälfte von der Gemeinde und dem Kanton übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 37bis Abs. 4 SchulG).