Schulleitung
Die Schulleitung der Gemeinde setzt sich aus der Rektorin, dem Rektor sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern zusammen. Sie ist für die personelle, pädagogische, organisatorische sowie administrative Führung der Schule (operative Führung) verantwortlich. Darunter fallen insbesondere folgende Aufgaben:
- stellt die Informationen inner- und ausserhalb der Schule sicher
- arbeitet mit Elternorganisationen zusammen
- wirkt bei den Zielsetzungen und Inhalten der Lehrerweiterbildung mit
Die Rektorin, der Rektor steht der Schulleitung vor. Sie bzw. er ist für die operative Führung verantwortlich:
- führt die vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben aus
- setzt das Qualitätsentwicklungskonzept um
- führt die interne Evaluation der Schule durch und legt die Qualitätsmassnahmen fest
- berät die Schulpräsidentin, den Schulpräsidenten sowie die Schulkommission
- entscheidet über Massnahmen der besonderen Förderung, die den Lehrplan bzw. die Lernziele oder Stundentafel betreffen
- entscheidet bei Uneinigkeit bezüglich Niveauwechsel sowie Wechsel der Schulart auf der Sekundarstufe I
- beurteilt die Schulleiterinnen und Schulleiter
- bewilligt Gesuche für die Intensivweiterbildung
Die Schulleiterinnen und Schulleiter stehen einer Schuleinheit vor. In ihrem Zuständigkeitsbereich sind sie für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität verantwortlich. Sie beurteilen die Auftragserfüllung der ihnen zugeteilten Lehrpersonen.
Linkliste für Schulleitende im Kanton Zug
Typ | Titel |
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Linkliste fuer Schulleiterinnen und Schulleiter im Kanton Zug.pdf |