Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Basisschrift

Der Kanton Zug führt die Basisschrift ein. Ab Schuljahr 2016/17 sind alle 1.-Klass-Lehrpersonen verpflichtet, die Basisschrift zu lehren.

Einführung der Basisschrift

Der Bildungsrat hat am 1. April 2015 die Einführung der Basisschrift im Kanton Zug beschlossen. Sie löst die beiden bisherigen Schriften «Steinschrift» und «Schweizer Schulschrift» ab. Ab Schuljahr 2016/17 lernen alle Schülerinnen und Schüler ab der 1. und 2. Primarklasse die Basisschrift in unverbundener Form. Ab der 3. Primarklasse verbinden sie einzelne Schriftzeichen miteinander und entwickeln daraus im Verlaufe ihrer Schulzeit und darüber hinaus ihre persönliche Handschrift. Die Basisschrift kann bereits ab Schuljahr 2015/16 freiwillig in den 1. und 2. Primarklassen eingeführt werden.

Die Grundidee der Basisschrift nimmt auf, was sich im Alltag bei älteren Schülerinnen und Schülern oder Erwachsenen längst zeigt. Buchstaben werden dort verbunden, wo es am sinnvollsten erscheint und im eigenen Schreibfluss am leichtesten fällt.

Das Konzept «Einführung Basisschrift» des Kantons Zug beschreibt die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift im Kanton Zug. Grundlagen zur Deutschschweizer Basisschrift werden darin kurz erläutert. Es beinhaltet die terminliche Einführung der Deutschschweizer Basisschrift an den Zuger Schulen und die damit verbundene Weiterbildung der Lehrpersonen. Die Kompatibilität mit den aktuellen Lehrplänen sowie mit dem Lehrplan 21 wird erläutert. Es wird auf Lehrmittel, weitere Unterlagen und Hilfsmittel für Lehrpersonen aufmerksam gemacht.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch