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Kindergartenstufe

Informationen zum Kindergarten
Zwei Kinder am Tisch sitzend mit Schreibstiften in den Händen
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Kindergarten
Kindergarten und Unterstufe (1./2. Primarklasse) bilden zusammen den Zyklus 1.

Der Kindergarten erweitert die Erfahrungen der Kinder und fördert ihre Fähigkeiten. Die Lehrpersonen für den Kindergarten arbeiten mit einem verbindlichen Lehrplan.

Alle Zuger Gemeinden bieten einen Zweijahreskindergarten an. Das Kindergartenjahr vor dem obligatorischen Kindergarten ist freiwillig.

Schuleintritt
Das Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe ist obligatorisch. Der Eintritt in den obligatorischen Kindergarten wird als Schuleintritt bezeichnet. Für diesen Schuleintritt gelten folgende Alterslimiten: Kinder, die bis Ende Februar fünf Jahre alt sind, besuchen im folgenden Schuljahr den Kindergarten. Kinder, die bis Ende Mai fünf Jahre alt sind, dürfen im folgenden Schul­jahr den obligatorischen Kindergarten besuchen.

Die Rektorin, der Rektor kann auf Gesuch einen früheren oder späteren Schuleintritt bewilligen. Grundlagen für einen solchen Entscheid sind ein Gesuch, eine Anhörung der Eltern und der Lehrperson für den Kindergarten.

Unterrichtszeit, Blockzeiten
Die Stundenpläne des obligatorischen Kindergartens sind so gestaltet, dass für die Kinder an mindestens vier Vormittagen eine minimale Unterrichtsdauer von drei Stunden (exkl. Auffangzeit) gilt.

Die Unterrichtszeiten des freiwilligen Kindergartens legt die Gemeinde fest.

Heilpädagogische Früherziehung
Die heilpädagogische Früherziehung ist Teil der Sonderschulung. Sie richtet sich an Kinder, die während der ersten Lebensjahre in ihrer physischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen oder kognitiven Entwicklung erheblich gefährdet oder behindert sind.

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