Information zu Gesuchen für die Ausfallsentschädigungen aufgrund COVID-19
Information zu Gesuchen für die Ausfallsentschädigungen aufgrund COVID-19
Am Dienstag, 24. März 2020 stellte der Regierungsrat des Kantons Zug für die Finanzierung der Ausfallsentschädigungen und Soforthilfe für Kulturunternehmen 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Der Bund wird sich gestützt auf die COVID-Verordnung Kultur subsidiär an den Entschädigungen beteiligen. Die Ausarbeitung des Vollzugs läuft auf Hochtouren. Der Bund hat am 6. April 2020 die Richtlinien für die Massnahmen bekannt gegeben. Die Kantone werden nun ihrerseits über die konkrete Umsetzung entscheiden. Die Zeitpläne der Kantone weichen dabei voneinander ab. Sobald die Umsetzung des Kantons Zug feststeht (nach Ostern), informieren wir Sie umgehend über das weitere Vorgehen.
Es ist darum für den Moment noch nicht möglich, Gesuche für die Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen oder Kulturschaffende sowie für die Soforthilfe für Kulturunternehmen einzureichen.
Bitte haben Sie Geduld, wir arbeiten so schnell wie möglich an der technischen Umsetzung der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Moment nur schriftlich kommuniziert wird und noch keine individuellen Anfragen um Unterstützung beantwortet werden können. Das Amt für Kultur arbeitet zurzeit grösstenteils im Home-Office und ist deshalb telefonisch nur in dringenden Fällen erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.
Selbständig erwerbenden Kulturschaffenden empfehlen wir die Anmeldung für Erwerbsausfall bei der Ausgleichskasse Zug. Die Regelungen für Entschädigungen für Selbständige gelten auch für freischaffende Kulturschaffende, die einen Erwerbsausfall erleiden, weil ihre Engagements aufgrund von Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. Hier finden Sie Formulare für diese EO-Entschädigungen, die auch für die Kulturschaffenden gelten. Unter der Nummer 041 560 47 00 der Ausgleichskasse Zug erhalten Sie Auskunft bei Unklarheiten.
Der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden suisseculture und weitere kulturelle Dachverbände stellen zudem laufend Informationen zur Verfügung:
Suisseculture: www.suisseculture.ch
Verein Musikschaffende Schweiz: www.sonart.swiss
Verein der Theaterschaffenden Schweiz: www.tpunkt.ch
Berufsverband der bildenden Künstlerinnen und Künstlern: www.visarte.ch
Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz: www.a-d-s.ch