Zuger Anerkennungspreis
Das Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 25. März 1965 (BGS 421.1) schreibt vor, Personen oder Institutionen, welche sich um das kulturelle Leben des Kantons Zug besonders verdient gemacht haben, auszuzeichnen.
Der Zuger Anerkennungspreis ist mit 15 000 Franken dotiert und wird alle zwei bis drei Jahre vom Regierungsrat des Kantons Zug auf Antrag der kantonalen Kulturkommission vergeben. Er wird an Personen verliehen, die sich um das kulturelle Leben im Kanton Zug über eine längere Zeitspanne hinweg verdient gemacht haben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug ehrt die Pianistin und Gründerin des Ensembles Chamäleon und Initiantin des Festivals Sommerklänge Madeleine Nussbaumer mit dem Zuger Anerkennungspreis 2021. Hier geht's zum Video der Preisverleihung 2021.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Medienmitteilung Zuger Anerkennungspreis 2021.pdf |