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Gesuche

KulturförderungGrundlagen der KulturförderungGesucheRichtlinien

Der Kanton Zug fördert das künstlerische Schaffen im Kanton. Die Ziele der Kulturförderung sind

1.) gute Rahmenbedingungen für das Kunstschaffen zu ermöglichen

2.) die kulturelle Vielfalt zu pflegen

3.) eine breite Teilhabe am kulturellen Leben zu gewährleisten

Gefördert werden Bildende und Angewandte Kunst, Film, Literatur/Publikationen, Musik, Tanz, Theater, Volkskultur, Kulturvermittlung und Spartenübergreifendes.

In der Absicht, das kulturelle Leben und Schaffen im eigenen Kanton in seiner ganzen Vielfalt und auf breiter Basis zu pflegen und zu fördern, erliess der Zuger Kantonsrat bereits im Jahr 1965 das noch heute aktuelle Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens.

Über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Direktion für Bildung und Kultur bzw. der Regierungsrat auf Antrag der kantonalen «Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens» (Kulturkommission).

Gesuche können nur noch online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Online-Gesuchsportal

Termine

Die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens tagt ca. sechsmal im Jahr. Gesuche müssen dem Amt für Kultur mit Kurzkonzept, Budget und Finanzierungsplan sowie Angaben zum Bezug der Gesuchsstellenden zum Kanton Zug vor Projekt-Realisierung über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden. Es können keine Gesuche per E-Mail oder Post gestellt werden. Gesuche müssen mindestens drei Wochen vor der Sitzung eingegangen sein, damit sie von der Kulturkommission behandelt werden können.

Zusätzliche Sitzungen: Sitzung Förderbeiträge und Zuger Werkjahr / Sitzung Ateliervergabe

 

Richtlinien:

Organisation

Weitere Informationen

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