Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Zentralschweizer Kulturförderung

Zentralschweizer KulturförderungZentralschweiz

Die Kulturbeauftragten Konferenz Zentralschweiz (KBKZ) trifft sich jährlich zu sechs bis sieben Sitzungen und wirkt bei nationalen und kantonsübergreifenden Aufgaben mit. Für kulturelle Projekte mit Bedeutung für die Zentralschweiz können die Kulturbeauftragten der Zentralschweizer Kantone (KBKZ) Empfehlungen an die Kantone aussprechen. Die Richtlinien informieren über das Vorgehen und die Beurteilungskriterien der KBKZ. Die Gesuche sind an die jeweiligen Kulturförderstellen der Kantone zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten der Kantone: Schwyz, Uri, Luzern, Nidwalden, Obwalden und Zug.

Jährlich schreiben die Zentralschweizer Kantone die Zentralschweizer Ateliers in Berlin und New York gemeinsam aus. Der Kanton Zug betreibt ein eigenes Atelier in Berlin und vergibt zusätzlich das Atelier Flex.  Die Ausschreibung richtet sich ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis, die seit mindestens zwei Jahren in den genannten Kantonen wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in einem der Kantone Wohnsitz hatten. 

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2202, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 19 48, E-Mail franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.

Für Theatertexte findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können bei der Geschäftsstelle des Theatertextwettbewerbs c/o Dr. Marius Risi, Leiter Amt für Kultur und Sport Obwalden, Tel. 041 666 64 07, E-Mail marius.risi@ow.ch bezogen werden.

Jedes Jahr zeichnet die Innerschweizer Kulturstiftung, gemäss Stiftungsstatut von 1952, bedeutende kulturelle Leistungen aus dem Gebiet der Zentralschweiz aus. Dem Stiftungsrat gehören alle Bildungs- und Kulturdirektoren der Zentralschweizer Kantone (Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug) an. Die Auszeichnung beruht auf Benennung. Geschäftstelle der Innerschweizer Kulturstiftung ist die Abteilung Kulturförderung des Kantons Luzern.

Sitzungstermine 2023:

1. ordentliche Sitzung: Freitag, 24. Februar, Zug

2. ordentliche Sitzung: Freitag, 21. April, Stans

3. ordentliche Sitzung: Dienstag, 27. Juni, Sarnen

4. ordentliche Sitzung: Freitag, 18. August, Altdorf

5. ordentliche Sitzung: Dienstag, 26. September, Schwyz

6. ordentliche Sitzung: Freitag, 1. Dezember, Luzern

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch